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So erhöhen Rentner ihre Rentenansprüche

Wer als bisheriger Bezieher einer Vollrente eine Teilrente bewilligt bekommt, kann freiwillige Beiträge zahlen. Ein neues Urteil sorgt für Aufsehen.

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Alte Hände mit einer Schüttelbörse mit Geldmünzen, auf dem Tisch liegen 50-Euro-Scheine. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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München (tö). Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilrente bezieht, kann freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit seine Rentenansprüche steigern. Attraktiv ist dies besonders für Rentner, die eine eher schmale Rente beziehen, aber über größere Ersparnisse verfügen. Diese Möglichkeit, auf die Rentenberater immer wieder hinweisen, können auch Vollrentner mit einer Altersrente nutzen, wenn sie für den Zeitraum der geplanten Einzahlung eine Teilrente beantragen – von zum Beispiel 90 Prozent.

Nun hat das bayerische Landessozialgericht entschieden: Die Zahlung einer Teilrente ist sogar in Höhe von 99,99 Prozent möglich (Aktenzeichen: L 6 R 199/19). Dies würde bedeuten, dass Rentner nur auf wenige Cent ihrer Bruttorente verzichten müssen, um dann als Teilrentner die Chance nutzen zu können, freiwillige Beiträge leisten zu können. Die Deutsche Rentenversicherung Bund teilte zu dem Urteil jedoch mit: Es handele sich dabei „um eine Einzelfallentscheidung, der die Deutsche Rentenversicherung darüber hinaus nicht folgt“.

Grundsätzlich gilt:

Wer eine Vollrente bezieht und die für ihn maßgebliche Regelaltersgrenze erreicht hat, darf keine freiwilligen Beiträge in die Rentenkasse einzahlen (Sozialgesetzbuch VI, § 7, Abs. 2). Anders sieht es für Teilrentner aus: Sie dürfen freiwillige Beiträge leisten. Vorgegeben hat der Gesetzgeber dafür nur einen Mindestprozentsatz von zehn Prozent, aber keinen Höchstprozentsatz. Bislang ging die Deutsche Rentenversicherung davon aus, dass Teilrenten nur zu glatten Prozentsätzen, also bis zu 99 Prozent möglich sind. Da dies aber so nicht im Gesetz steht, seien auch krumme Prozentsätze wie die 99,99 Prozent möglich, argumentierte das bayerische Landessozialgericht.

Völlig legaler und bewährter Teilrententrick

Nun dürfte das Urteil in der Praxis wohl kaum eine Rolle spielen. Es wirft aber ein Schlaglicht auf den völlig legalen und bewährten „Teilrententrick“. In diesem Jahr ist es nämlich für Vollrenten-Bezieherinnen und -Bezieher besonders lohnend, eine Teilrente zu beantragen, um mit freiwilligen Beiträgen die eigene Rente zu erhöhen. Denn 2022 bringen die erforderlichen Extra-Einzahlungen gut sechs Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr.

Der Finanzmathematiker und Rentenexperte Werner Siepe rechnet vor:
Wer nach Bewilligung seiner Teilrente einen freiwilligen Beitrag von 15.735,60 Euro noch in diesem Jahr einzahlt, erhält eine monatliche Zusatzrente von 78,34 Euro brutto. Nach 16 Jahren und 8 Monaten hätte dieser Einzahler seinen Höchstbeitrag wieder heraus. Tatsächlich dürften es aber einige Jahre früher sein, weil in dieser Rechnung Steuervorteile und künftige Rentensteigerungen noch nicht berücksichtigt sind. Außerdem kommen auf die durch die freiwilligen Beiträge zusätzlich erworbenen Rentenpunkte noch sechs Prozent oben drauf für jedes Jahr, das jenseits der Regelaltersgrenze bei Zahlung des freiwilligen Beitrags liegt.

Derzeit werden die Extrabeiträge nicht zuletzt von Gutverdienern genutzt, die vor Eintritt in die Rente damit mögliche Abschläge bei einem vorzeitigen Renteneintritt ausgleichen können. Hinzu kommt: Über mehrere Jahre verteilte Einzahlungen lassen sich auch in diesen Jahren steuermindernd in den Steuererklärungen angeben.

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