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So lohnt sich der Freiwilligendienst für die eigene Rente

Wer nach dem Schulabschluss beispielsweise ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert, tut nicht nur der Gesellschaft etwas Gutes: Auch das persönliche Rentenkonto profitiert vom Freiwilligendienst.

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Weibliche Pflegefachkraft hilft alter Frau beim Hinlegen ins Bett.

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Karlsruhe (DRV). Nach der Schule erst mal durchatmen, Praxisluft schnuppern oder gesellschaftlich engagieren: Viele junge Menschen nutzen nach dem Abschluss die Chance auf ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ oder FÖJ), den Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilligen Wehrdienst (FWD). Wer sich auf diese Weise gesellschaftlich engagiert, wird vom Staat belohnt, wie die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) erläutert.

Das eigene Rentenkonto profitiert

Die folgenden drei Vorteile sollten junge Leute oder auch Verwandt und Freunde, die bei der Planung der ersten Schritte nach der Schulausbildung zur Seite stehen, im Hinterkopf haben:

  • Wertvolle Entgeltpunkte und höhere Rente: Obwohl kein reguläres Gehalt bezogen wird, werden jeden Monat echte Rentenpunkte (Entgeltpunkte) gutgeschrieben. Für Taschengeld oder Sold gelten gesonderte monatliche Bezugsgrößen zur Berechnung der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Generell aber gilt: Je mehr Beiträge einzahlt werden, desto höher die spätere Rente.
  • Mindestversicherungszeiten füllen: Die geleisteten Monate zählen voll zu den Pflichtbeitragszeiten. Sie helfen dabei, die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) zu erfüllen, die alle brauchen, um überhaupt Reha- oder Rentenleistungen in Anspruch nehmen zu können.
  • Frühzeitiger Schutz: Durch diese ersten Pflichtbeiträge sichern sich die jungen Menschen frühzeitig Schutz für den Ernstfall, beispielsweise für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn die Person nicht mehr oder sehr eingeschränkt arbeiten kann.

Rentenbeiträge übernimmt der Arbeitgeber

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Übernahme der einzuzahlenden Beiträge durch den Arbeitgeber – und zwar vollständig: Denn während im späteren Leben bei einer Anstellung die Beiträge für die Rentenversicherung in der Regel hälftig vom Betrieb und vom Beschäftigten übernommen werden, gibt es beim Freiwilligendienst keine Teilung. Null Euro Eigenanteil, das bedeutet: Egal welcher freiwillige Dienst gewählt wird, der Arbeitgeber übernimmt die kompletten Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung.

Geleistete Zeiten dokumentieren

Nach dem Ende des Freiwilligendienstes stellt der Arbeitgeber eine offizielle Bescheinigung über die geleistete Zeit aus. Die Daten werden auch elektronisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelt. Die DRV BW rät, dieses wichtige Dokument dennoch sicher abzulegen, denn auch Jahrzehnte später gilt es als offizieller Nachweis, um sich Entgeltpunkte und Mindestversicherungszeiten noch gutschreiben zu lassen.

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