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Sonderauswertung: Immer mehr arbeiten vor der Rente in Teilzeit

Fast jeder vierte 65-jährige Beschäftigte arbeitet vor dem regulären Rentenalter in Teilzeit. Das zeigt eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit.

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Älterer Schreiner mit Schutzbrille arbeitet in seiner Werkstatt. Bild: IMAGO / Shotshop / Monkey Business 2

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Köln (rw). Zunehmend mehr Arbeitnehmer sind kurz vor ihrem regulären Rentenalter in Teilzeit beschäftigt. So hatten auch Männer zwischen 65 Jahren und ihrem regulären Rentenalter im Juni 2025 bereits eine Teilzeitquote von 24 Prozent. Das ergibt eine Sonderauswertung der Beschäftigtenstatistik, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Portal „ihre vorsorge.de“ vorgenommen hat.

Die wichtigsten Ergebnisse der Sonderauswertung:

  • Immer mehr Beschäftigte im „Alterskorridor“ zwischen 65 Jahren und dem regulären Rentenalter: 2020 zählte die BA in dieser Altersgruppe 118.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 2025 waren es bereits 312.000. Der Anstieg um rund 165 Prozent ist nur teilweise auf das schrittweise steigende reguläre Rentenalter zurückzuführen. Er zeigt: Erwerbsarbeit bis dicht an das Regelrentenalter heran ist heute deutlich verbreiteter als noch vor wenigen Jahren.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zwischen 65 Jahre und dem regulären Rentenalter (jeweils 30. Juni)
 

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Männer

63.582

75.885

90.259

108.366

131.397

164.533

Frauen

54.246

65.035

78.501

94.374

116.559

147.283

Insgesamt

117.828

140.920

168.760

202.740

247.956

311.816

  • Teilzeit wird auch für Männer im Rentenübergang zunehmend normal. Ende Juni 2025 lag die Teilzeitquote von Männern zwischen 65 Jahren und ihrem regulären Rentenalter bei 24 Prozent; 2020 waren es erst 19 Prozent. Die Quote ist seitdem Jahr für Jahr gestiegen. Ein ähnlicher Trend zeigt sich bei Frauen, die ohnehin über den gesamten Erwerbsverlauf überdurchschnittlich häufig in Teilzeit arbeiten. In der Phase unmittelbar vor der Rente steigt ihre Teilzeitquote auf rund 60 Prozent.
  • Ähnliche Entwicklungen gibt es bereits in den etwas jüngeren Jahrgängen: Bei männlichen Beschäftigten zwischen 55 und 60 Jahren waren zuletzt 11,2 Prozent teilzeitbeschäftigt, in der Altersgruppe von 60 bis 65 Jahren lag der Anteil bei 13,1 Prozent.

Die Zahlen zur Teilzeitarbeit älterer männlicher Beschäftigter deuten darauf hin, dass die früher geltende Norm „Vollzeit bis zum Schluss“ zumindest deutlich aufgeweicht ist. Für viele Männer wird ein reduziertes Arbeitszeitmodell im letzten Erwerbsabschnitt erkennbar zu einer realen Option.

Teilzeitquoten von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Prozent (jeweils 30. Juni)
 

2020

2021

2022

2023

2024

2025

65 Jahre bis Regelaltersgrenze
Frauen

55,2

56,4

57,5

58,2

59,5

60,6

Männer

19,0

20,0

20,8

21,8

23,0

24,0

60 bis unter 65 Jahre
Frauen

56,4

57,0

57,6

58,1

58,7

59,2

Männer

12,0

12,2

12,6

12,8

13,1

13,4

55 bis 60 Jahre
Frauen

56,4

56,8

57,2

57,5

57,9

58,3

Männer

9,7

9,9

10,2

10,5

10,8

11,2

Teilrente: Gefragter – aber anders genutzt als geplant

Angesichts der wachsenden Bedeutung von Teilzeitarbeit vor der Rente könnte man erwarten, dass auch die bereits 1992 eingeführte Teilrente häufiger zur Gestaltung eines gleitenden Übergangs genutzt wird. Die Teilrente war ursprünglich dafür gedacht, Erwerbsarbeit und Altersrente flexibel zu kombinieren – etwa nach dem Muster „halber Job, halbe Rente“.

Die aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung, die „ihre vorsorge.de“ vorliegen, zeigen allerdings: Auch die 2017 flexibilisierte Teilrente wird nur selten in diesem klassischen Sinne eines stufenweisen Übergangs eingesetzt. Zwar steigt die Zahl der neuen Teilrenten spürbar an – 2024 begannen rund 44.700 Altersrenten als Teilrente, nach 24.700 im Jahr 2023 und 8.400 im Jahr 2022. In der Praxis dominiert aber ein anderes Nutzungsmuster.

Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund erläutert: „Teilrenten werden hauptsächlich als Wunschteilrente mit einem Teilrentenanteil von mindestens 99 Prozent der Vollrente in Anspruch genommen.“ Hintergrund sind vor allem spezielle Regelungen beim Krankengeld sowie beim Rentenanspruch für pflegende Angehörige.

  • Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben Altersrentner nur dann, wenn sie formal in eine Teilrente wechseln.
  • Ähnliches gilt für Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen des regulären Rentenalters Angehörige pflegen: Damit die Pflegezeiten zu einem zusätzlichen Rentenanspruch führen, ist ebenfalls der Wechsel in eine Teilrente erforderlich.

In beiden Fällen genügt es, auf lediglich 0,1 Promille der Rente zu verzichten. Zumeist wird daher eine Teilrente von 99,99 Prozent der Vollrente gewählt. Die Teilrente dient damit häufig als rechtliches Instrument, um bestimmte Ansprüche – etwa auf Krankengeld oder Pflege Rentenzeiten – zu sichern, und kaum als Mittel für den ursprünglich angedachten gleitenden Übergang.


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