Berlin (sth). Im Herbst vergangenen Jahres hat der Bundestag beschlossen, dass künftig alle Ansprüche auf Altersvorsorge in einer Digitalen Übersicht zusammengefasst werden sollen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll ab Herbst 2022 die erste Betriebsphase mit freiwillig teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen beginnen, ab Oktober 2023 sollen dann alle Bürgerinnen und Bürger auf Wunsch einen Überblick über den Stand aller persönlichen Ansprüche auf gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge erhalten – „auf einen Blick und digital abrufbar über ein Portal“, wie es in einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) heißt. Grundlage der Übersicht sollen die Daten aus den regelmäßigen Informationen der beteiligten Vorsorgeeinrichtungen sein.
Herzstück des Projekts wird laut BMAS eine „übersichtliche Darstellung der bereits erreichten und bis zum Renteneintritt erreichbaren Altersvorsorgeansprüche und eine Zusammenfassung der Ansprüche in einem Gesamtüberblick“ sein. Zur Umsetzung werde unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung eine ‚Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung‘ errichtet. Vertreterinnen und Vertreter der drei Säulen der Alterssicherung (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche und private Altersvorsorge, d. Red.), des Verbraucherschutzes, des BMAS und des Bundesfinanzministeriums würden in einem Steuerungsgremium in die Umsetzung eingebunden, hieß es bei der Verabschiedung des Gesetzes.
Seit Kurzem ist nun eine Verordnung, die die Zusammensetzung, die Berufung und die Arbeitsweise des Steuerungsgremiums regelt, offiziell beschlossen. Das Steuerungsgremium soll die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht „bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und unterstützen“, so das BMAS.
