Berlin/Frankfurt am Main (sth). In der aktuellen Debatte um die Haushaltslage des Bundes und nötige Kürzungen spielt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine wichtige Rolle - insbesondere wegen der erheblichen Steuerzuweisungen an die 16 gesetzlichen Rentenversicherer. Immerhin fließen in diesem Jahr voraussichtlich etwa 116 Milliarden Euro an steuerfinanzierten Bundeszuschüssen und Beiträgen an die DRV - Tendenz: steigend. Mit diesem Geld zahlt der Bund zum einen die inzwischen mehr als 18 Milliarden Euro pro Jahr teuren Rentenbeiträge für Mütter in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes ("Kindererziehungszeiten"). Vor allem aber kommen die Steuerzahler für die Kosten der gesetzlich festgelegten, aber nicht bis ins letzte Detail geregelten nicht-beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung auf.
Trotz der auch in den kommenden Jahren weiter steigenden Bundeszuschüsse haben sich die zahlreichen Steuerkürzungen der vergangenen zwei Jahre zwischen DRV und der Bundesregierung inzwischen zu einem handfesten Streit ausgewachsen. Hauptvorwurf der Rentenversicherer: Der Bund schade mit seinen bereits umgesetzten und angekündigten weiteren Steuerstreichungen „massiv dem Vertrauen in die Rentenversicherung”, so der DRV-Bundesvorstandsvorsitzende Alexander Gunkel bereits im Herbst vergangenen Jahres. Aus Sicht der Rentenkassen sind die Kürzungen auch deshalb unverständlich, weil der Anteil der Bundesmittel für die Rentenversicherung “in den vergangenen 20 Jahren von 3,5 Prozent im Jahr 2003 auf rund 2,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Jahr 2023 gesunken” sei.
Renten-Steuerzuschüsse weniger gewachsen als das BIP
In den letzten beiden Jahrzehnten seien die Steuerzuschüsse für die Rentenversicherung damit “weniger stark gewachsen als die nationale Wirtschaftsleistung”, betonen die Rentenversicherer in einem jüngst veröffentlichten Argumentationspapier. Laut Vorausberechnungen des Bundes in seinem aktuellen Finanzplan sei zwar für die kommenden Jahre mit einem “leichten Anstieg von 2,7 Prozent im Jahr 2023 auf 3 Prozent im Jahr 2028” zu rechnen, heißt es in dem Schreiben. Der Anteil der Steuerzuschüsse an die Rentenversicherung im Verhältnis zum BIP bleibe in den kommenden Jahren aber “vergleichsweise stabil”.
Auch der Steueranteil für die Rentenversicherung am Bundeshaushalt sei “von 31 Prozent im Jahr 2004 auf zuletzt rund 25 Prozent im Jahr 2023 gefallen”, argumentiert die DRV. Nach aktuellem Recht - also noch ohne die zusätzlichen Steuern für das sogenannte Generationenkapital im geplanten “Rentenpaket II" - könnte der Anteil der Bundesmittel an die Rentenversicherung am Bundeshaushalt zwar “von rund 25 Prozent im Jahr 2023 längerfristig auf rund 30 Prozent im Jahr 2035 ansteigen”. Damit läge der Anteil der Bundeszuschüsse zugunsten der Rentenkassen Mitte des kommenden Jahrzehnts – wenn die meisten Baby-Boomer bereits in Rente sind - aber immer noch nur “etwas höher” als im Durchschnitt der zwei Jahrzehnte vor Beginn der Corona-Krise (28 Prozent)”, so die Rentenversicherer.
