Oldenburg (drv). Wer nach der Schule noch auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung trotzdem schon Zeiten erwerben. Dazu sollten sich Schulabgänger als ausbildungssuchend melden. Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt und kann spätere Rentenansprüche mitbegründen und steigern.
Voraussetzung ist, dass die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet sind. Sinnvoll ist das vor allem für diejenigen, die nicht genau abschätzen können, wann sie in die Ausbildung starten.
Weitere Infos gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28 oder im Internet unter www.drv-oldenburg-bremen.de.
Ausführliche Infos gibt es auf dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung www.rentenblicker.de
