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Täuschung im Internet: Verbraucherzentrale mahnt dubioses Rentenportal ab

Die Deutsche Rentenversicherung hat bereits vor dem Anbieter gewarnt, der für eine Rentenauskunft Geld kassieren will.

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Rentnerpaar schaut ernst auf ein Notebook. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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München (tö). Die Verbraucherzentrale Niedersachsen geht gegen ein mutmaßlich irreführendes Rentenportal juristisch vor: Die Organisation hat die Betreiber von „rentnerauskunft.de“ nach eigenen Angaben abgemahnt. Die Verbraucherschützer reagieren damit auf zahlreiche Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern, die die Webseite offenbar für ein offizielle Serviceleistung der deutschen Rentenversicherung hielten. 

Auf der Homepage des kommerziellen Rentenportals wird eine Rentenauskunft angeboten – für 29,90 Euro, obwohl sich diese Auskunft über die offizielle Webseite der Deutschen Rentenversicherung kostenlos beantragen lässt. 

Verbraucherzentrale: Abmahnung wegen Irreführung

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale „ist die Irreführung Teil des Geschäftsmodells. Die Seite ist so aufgebaut, dass Nutzerinnen und Nutzer sie für ein offizielles Angebot halten können“, sagt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. 

Gestaltung, Farbgebung, Logo und Ansprache orientierten sich am Original, sodass eine Verwechslung mit der Rentenversicherung wegen der täuschend echten Aufmachung naheliege. Betreiberin des Portals sei ein in London ansässiges Unternehmen. 

Ein weiteres Problem bei dem Angebot: Die lediglich im Fließtext erwähnten Kosten seien leicht zu übersehen. Außerdem kritisieren die Verbraucherschützer den Bestellprozess. Der Button auf der Seite sei lediglich mit „Anfordern“ beschriftet. Nach geltendem Recht muss jedoch klar erkennbar sein, dass mit dem Klick eine Zahlungspflicht entsteht. 

Deutsche Rentenversicherung warnt seit Wochen

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte bereits Anfang März vor Internetseiten gewarnt, die in Sprache und Gestaltung dem offiziellen Internetauftritt der Rentenversicherung ähneln. Zwar ist es grundsätzlich erlaubt, kostenpflichtige Leistungen anzubieten. Gewerbliche Dienstleister müssten jedoch klar darauf hinweisen, dass sie nicht im Auftrag der DRV handeln. 

Ein Blick ins Impressum kann helfen: Häufig finden sich dort Hinweise auf private Unternehmen, teils mit Sitz im Ausland. Besonders beim Einsatz von Suchmaschinen sollten Versicherte wachsam sein: Angebote gewerblicher Dienstleister werden hier oft sehr prominent angezeigt. 

Kostenlose Services der Deutschen Rentenversicherung

Direkt zu erreichen ist die offizielle Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Versicherte, Rentnerinnen und Rentner können gewünschte Dokumente und Serviceleitungen direkt über die offiziellen Online-Services der Rentenversicherung anfordern – kostenlos und damit ohne zusätzliche Gebühren. 

Wer unsicher ist, kann sich auch telefonisch unter der kostenfreien Nummer 0800 1000 4800 an die Rentenversicherung wenden oder mit einer der bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung Kontakt aufnehmen. 


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