Berlin/Frankfurt (sth). Der von der Bundesregierung geplante Wegfall von Hinzuverdienstgrenzen für Ruheständler, die bereits vor der regulären Altersgrenze ihre Rente in Anspruch nehmen, birgt nach Ansicht des renommierten Sozialforschers Gerhard Bäcker große Risiken. Zwar ergäben sich für einen bestimmten Kreis von Beschäftigten – vor allem für gesunde und gut qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – durch die Neuregelung „erhebliche Vorteile“, schreibt Bäcker in seiner Stellungnahme für eine Expertenanhörung des Bundestags-Sozialausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung am kommenden Montag. „Aus grundsätzlicher Sicht überwiegen aber die Gefahren“, so der Wissenschaftler.
Die Ausdehnung der Zuverdienst-Möglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner ist nach Ansicht Bäckers gleich aus mehreren Gründen problematisch. So stehe das bisherige Verständnis der Rente als Lohnersatz im Alter, der den im Erwerbsleben erarbeiteten Lebensstandard auch im Ruhestand in etwa beibehalten soll, durch die Ampel-Pläne „in Frage“. Stattdessen entwickle sich das Alterseinkommen durch die Neuregelung zu einer „Kombirente“ aus Ruhestandsbezügen und Zusatzeinkünften auf der Basis von Weiterarbeit, prognostiziert der langjährige Leiter des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen. Zudem könne eine künftige Bundesregierung auf die Idee kommen, die reguläre Altersgrenze bei erhöhten Rentenabschlägen weiter anzuheben, weil dies durch Nebeneinkünfte im Alter „finanziell ja nun durchaus verkraftbar sei“, befürchtet Bäcker.
Weiterarbeit für gesundheitlich Angeschlagene keinesfalls selbstverständlich
Für gesundheitlich angeschlagene und besonders belastete Beschäftigte sei eine Weiterführung ihres Jobs im Rentenalter aber „keinesfalls selbstverständlich“, warnt der Sozialforscher. Begünstigt würden durch die Neuregelung dagegen die „gesundheitlich Leistungsfähigen mit einem in der Regel höheren Einkommen, die weiterarbeiten können und auch wollen“. Zu dieser Gruppe zählt der Experte die „besonders langjährig Versicherten“, die aufgrund vieler Arbeitsjahre oft eine überdurchschnittlich hohe Rente beziehen. Dazu dürfte aber auch die – seit Jahren wachsende – Zahl von Beschäftigten gehören, die zwar schon ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig in Rente gehen, die anfallenden Abschläge aber vor Rentenbeginn durch Sonderbeiträge an die Rentenversicherung ausgleichen können.
Hintergrund der geplanten Gesetzesnovelle ist offenbar einerseits die wenig erfolgreiche Teilrente, die Beschäftigten schon seit 30 Jahren ermöglicht, bei vorzeitigem Rentenbeginn und einem geplanten höheren Nebenverdienst zeitweise auf einen Teil der ihnen zustehenden Altersrente zu verzichten. Von den knapp 860.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die 2021 in den Ruhestand traten, nutzen nach Angaben Bäckers „gerade einmal 7.449 Teilrenten“ – ein Anteil von nur 0,9 Prozent. Aber auch die bis 2019 auf 6.300 Euro Jahresverdienst begrenzte Möglichkeit von Frührentnern, einen Nebenjob ohne Abzüge von der Rente auszuüben, könnte dem 2016 verabschiedeten Flexirentengesetz die erhoffte Wirkung genommen haben. Seit dem Frühjahr 2020 konnten Frührentner bereits jährlich bis zu rund 44.600 Euro, seit 2021 bis zu etwa 46.000 Euro neben dem Rentenbezug verdienen.
Darüber hinaus hat die Ampel-Regierung offenkundig die in den kommenden Jahren stark steigende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern und die schon jetzt rückläufige Zahl von Fachkräften im Blick. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei der Bundesagentur für Arbeit erklärte erst vor wenigen Tagen, Deutschland verliere bis 2035 „durch den demografischen Wandel sieben Millionen Arbeitskräfte und damit ein Siebtel des Arbeitsmarkts“. Damit die damit verbundene Belastung des Rentensystems nicht zu groß wird, halten manche Fachleute neben mehr Erwerbsbeteiligung von Frauen und einer verstärkten Zuwanderung auch eine Weiterbeschäftigung Älterer über die derzeitigen Altersgrenzen hinaus für nötig.