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Unverschuldetes Unfall-Opfer? So machen Sie Schadensersatzansprüche geltend

Versicherte, die unverschuldet Opfer eines Unfalls geworden sind, können daraus resultierende Nachteile bei ihren Rentenansprüchen bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen.

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Unverschuldetes Unfall-Opfer? So machen Sie Schadensersatzansprüche geltend

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Berlin (DRV). Nachteile können entstehen, wenn Versicherte wegen der Unfallfolgen Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben, Lohn- oder Gehaltseinbußen hinnehmen mussten oder sogar eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft auf Antrag, ob Ersatzansprüche geltend gemacht werden können, um eventuelle Verluste bei den Rentenansprüchen wieder auszugleichen.


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