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Was bringt der heutige Arbeitsmarkt für die Rente Jüngerer?

Eine EU-Studie hat untersucht, wie sich Arbeits­markt­ri­si­ken und Ren­ten­re­for­men auf die Alters­si­che­rung jun­ger Men­schen aus­wir­ken.

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Junge Schneiderin mit Maßband um den Hals sitzt am Arbeitstisch und macht Notizen in ein Buch.

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Brüssel (dsv/sth). Die Arbeitsmarktrisiken älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren oft besonderen Probleme auf der letzten Berufsetappe vor der Rente sind schon lange im Blickfeld von Politik und Wissenschaft. Sehr wenige Unter­su­chun­gen haben sich dagegen bisher mit der Frage befasst, wie sich die Arbeits­markt­ri­si­ken jun­ger Men­schen und die Ren­ten­re­for­men der letz­ten Jahre auf deren erst in einigen Jahrzehnten bedeutsame Alters­si­che­rung aus­wir­ken. Dieser Fragestellung ist jetzt die EU-Studie „Youth Employment Insecurity and Pension Adequacy“ nachgegangen.

Ins­be­son­dere Beschäf­tigte „jen­seits der Kern­be­leg­schaf­ten“, zum Beispiel jüngere Arbeitnehmer, sehen sich der Studie zufolge immer grö­ße­ren Fle­xi­bi­li­täts­an­for­de­run­gen aus­ge­setzt. Diese gingen zuneh­mend einer sogenannten aty­pi­schen Beschäf­ti­gung nach, etwa einer Platt­form­arbeit, oder sie hätten einen befris­te­ten Job. Auch sei ihre Erwerbs­si­tua­tion zuneh­mend unsi­che­rer gewor­den, heißt es in dem Papier. So sei in den vergangenen Jah­ren bei jungen Beschäftigten der Anteil befris­te­ter Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse gestiegen. Zudem sei das Arbeits­lo­sig­keits­ri­siko jun­ger Erwach­se­ner seit der Wirt­schafts- und Finanz­krise „auf einem hohen, weit über­durch­schnitt­li­chen Niveau“.

Trend zu größerer Beitragsäquivalenz

Die Studienauto­rinnen und -auto­ren betonen, die meis­ten ein­kom­mens­ab­hän­gi­gen Ren­ten­sys­teme seien so kon­zi­piert, dass volle, ange­mes­sene Ren­ten­leis­tun­gen nur bei unun­ter­bro­che­ner, besonders Voll­zeit­arbeit wäh­rend des gesam­ten Erwerbs­le­bens gewährt wer­den. Wegen des demo­gra­fi­schen Wan­dels sei in den ver­gan­ge­nen Jah­ren die Bei­trags­äqui­va­lenz, also der Bezug zwi­schen Ren­ten­bei­trä­gen und -leis­tun­gen, in den meis­ten euro­päi­schen Län­dern gestärkt wor­den. Diese Refor­men seien „expli­zit auch mit dem Ziel durch­ge­führt wor­den, Anreize für eine höhere Erwerbs­be­tei­li­gung von Älte­ren und Frauen zu schaf­fen“, heißt es weiter.

Der Zugang zu Beschäf­ti­gung habe sich für junge Erwach­sene erschwert und Pha­sen aty­pi­scher Beschäf­ti­gung sowie unsi­che­rer Erwerbs­si­tua­tion hätten deut­lich zuge­nom­men, schreiben die Autoren. Dies wirke sich auch auf deren Ein­kom­mens­si­tua­tion aus. Gleich­zei­tig werde die zusätz­li­che pri­vate, meist frei­wil­lige Alters­vor­sorge „gerade für heu­tige junge Erwach­sene immer wich­ti­ger“. „Die Bei­träge in der Publi­ka­tion zei­gen, dass diese Anfor­de­run­gen die jun­ge Erwach­se­nen über­for­dern“, kommentiert das Europabüro der Deutschen Sozialversicherung (DSV) in Brüssel die Studienergebnisse. Zwar werde Alters­si­che­rung von den jungen Beschäftigten „durch­aus als wich­tig wahr­ge­nom­men“. Erspar­nisse kön­nten von den Berufseinsteigern aber nur im gerin­gen Umfang auf­ge­baut wer­den, so die Studie.

Erheb­li­cher Reform­be­darf für junge Erwach­sene beim Zugang zum Sozi­al­schutz

Das Fazit der Studie: Die Auto­rin­nen und Auto­ren sehen erheb­li­chen Reform­be­darf für junge Erwach­sene beim Zugang zum Sozi­al­schutz im Arbeits­markt und for­mu­lie­ren kon­krete For­de­run­gen für eine bes­sere Absi­che­rung in der Ren­ten­ver­si­che­rung. So müsse der Zugang zum Sozi­al­schutz auch in aty­pi­schen Beschäf­ti­gungs­for­men gewährt wer­den. Zudem dürfe die betrieb­li­che Alters­vor­sorge nicht auf die sogenannte Kern­be­leg­schaft beschränkt wer­den, heißt es. Außer­dem solle in Zukunft auch für Zei­ten der Arbeits­lo­sig­keit „ein aus­rei­chen­des Min­dest­bei­trags­ni­veau gewähr­leis­tet wer­den“.

Eine Forderung, die für junge deutsche Beschäftigte angesichts des stabilen Arbeitsmarkts hierzulande derzeit kaum relevant sein dürfte. Immerhin zahlt die Bundesagentur für Arbeit Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld Rentenbeiträge auf der Grundlage von 80 Prozent des früheren Verdiensts. 

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