Oldenburg (kr). Mit der Rente muss noch nicht Schluss sein. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine gesetzliche Altersrente bezieht und trotzdem weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann seine Rente erhöhen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen hin. Sie schreibt: “Sie sind zwar als Arbeitnehmer von den Beiträgen zur Rentenversicherung befreit, der Arbeitgeber muss aber weiter Beiträge an die Rentenversicherung zahlen, ohne dass dies Einfluss auf die Höhe der gezahlten Rente hat.”
Wer seine Rente aber steigern möchte, sollte dem Arbeitgeber mitteilen, dass auf die Versicherungsfreiheit verzichtet wird. In diesem Fall werden auch eigene Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Das führt dazu, dass sich die Rente einmal im Jahr erhöht. Und dabei kommt dann auch der zuvor unwirksam gebliebene Arbeitgeberanteil der Beiträge zum Tragen.
Auskunft gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen und allen anderen Rentenversicherungsträgern unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800.
Sie planen nach Ihrem Renteneintritt weiterzuarbeiten? Es gibt einige Auswirkungen, die Sie beachten sollten. In diesem Video erfahren Sie, was Ihre Erwerbstätigkeit für Steuern, Sozialversicherung und Rente bedeutet.
