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Die neue Aktivrente: Steuerbonus für Beschäftigte im Rentenalter

Ab dem 1. Januar 2026 greift mit der Aktivrente ein großes Steuersparprogramm für jobbende Senioren jenseits des regulären Rentenalters. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu.

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Die neue Aktivrente: Steuerbonus für Beschäftigte im Rentenalter

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Die neue Aktivrente: Steuerbonus für Beschäftigte im Rentenalter

Was ist die Aktivrente?

Bei der Aktivrente geht es um einen Steuerbonus. Es handelt sich um „keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Vielmehr verbirgt sich dahinter ein monatlicher Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro für Arbeitnehmer, die das reguläre Rentenalter überschritten haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Aktivrente nennt sich das, weil so Senioren zum Arbeiten aktiviert werden sollen. 

 

Achtung: Rentenversicherung ist kein Ansprechpartner für Fragen zur Aktivrente

Weil es bei der Aktivrente nur um die Steuer geht, ist die Rentenversicherung auch nicht der richtige Ansprechpartner für das Thema und wäre auch gar nicht berechtigt, zu steuerlichen Aspekten verbindliche Aussagen zu treffen. Das kann allenfalls das Finanzamt.

 

Ist der Steuerbonus der Aktivrente befristet?

Nein. Es ist allerdings eine Evaluation der Wirkung des Gesetzes vorgesehen. Bis Ende 2029 soll festgestellt werden, „ob die Regelung tatsächlich zu einer höheren Erwerbsquote von Personen nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat“, heißt es hierzu in der Gesetzesbegründung.

Wann erreiche ich mein reguläres Rentenalter?

Das hängt davon ab, welchem Jahrgang Sie angehören.Beispiel: Sie sind am 13.1. 1960 geboren. Als Angehöriger dieses Jahrgangs erreichen Sie Ihr reguläres Rentenalter mit 66 Jahren und vier Monaten, also im Mai 2026. Ab dem Folgemonat, also ab Juni 2026, haben Sie Anspruch auf die reguläre Altersrente, soweit Sie diese beantragen. Gleichzeitig steht Ihnen auch – wenn Sie weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind – der steuerliche „Aktivrentenfreibetrag“ von maximal 2.000 Euro zu. 

 

Für wen die Aktivrente möglich ist                                   

Jahrgang         reguläres Rentenalter              Aktivrente ab

1959                66 plus 2 Monate                   66 plus 3 Monate

1960                66 plus 4 Monate                   66 plus 5 Monate

1961                66 plus 6 Monate                   66 plus 7 Monate

1962                66 plus 8 Monate                   66 plus 9 Monate

1963                66 plus 10 Monate                 66 plus 11 Monate

ab 1964           67 Jahre                                 67 plus 1 Monat

Ich bin im Januar 1961 geboren und beziehe die Altersrente für langjährig Versicherte. Habe ich Anspruch auf den Aktivrenten-Freibetrag?

Derzeit noch nicht, aber im Laufe des Jahres 2027. Im Juli 2027 erreichen Sie Ihre persönliche reguläre Altersgrenze. Ab August 2027 haben Sie damit Anspruch auf den Steuerbonus von maximal 2.000 Euro, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben.

Ich bin schon einige Jahre aus dem Arbeitsleben ausgeschieden. Kann ich dennoch vom Aktivrenten-Freibetrag profitieren?

Ja. Wenn Sie die reguläre Altersgrenze überschritten haben und eine Beschäftigung finden: Jederzeit. 

Haben auch Selbstständige Anspruch auf den Freibetrag?

Nein. Er gilt nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. 

Tipp: Manche Senioren arbeiten im Alter per Werkvertrag weiter. Das Honorar muss dann voll versteuert werden. Deshalb: Weit günstiger ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags. 

Muss ich Rente beziehen, um von der Aktivrente profitieren zu können?

Nein. Ob Sie Rente beziehen oder nicht, spielt keine Rolle. Mitunter kann es sehr sinnvoll sein, den Rentenantrag aufzuschieben. Dazu weiter unten mehr.

Muss ich den Aktivrenten-Freibetrag beantragen?

Nein. Diesen muss Ihr Arbeitgeber ohne Antrag bei der Berechnung Ihrer Lohnsteuer berücksichtigen. Beispiel: Wenn Sie 1.000 Euro brutto monatlich verdienen, darf Ihr Arbeitgeber für Sie keine Lohnsteuer abführen. Wenn Sie 4.000 Euro brutto verdienen, entrichtet er für ein Bruttoentgelt von (4.000 Euro – 2.000 Euro =) 2.000 Euro Lohnsteuer.

Kann ich den Freibetrag für spätere Monate „aufsparen“, wenn ich in einem Monat weniger als 2.000 Euro verdiene?

Nein. Hier gilt ein striktes Monatsprinzip. Wenn Sie den 2000-Euro-Freibetrag in einem Monat nur zu 1000 Euro nutzen, „verfallen“ die weiteren 1.000 Euro. 

Gibt es zusätzlich auch noch den steuerlichen Grundfreibetrag?

Ja. Der neue Freibetrag von 2.000 Euro pro Monat. ersetzt nicht den Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag beträgt im kommenden Jahr 12.348 Euro, umgerechnet auf den Monat sind das 1.029 Euro. Zusätzlich steht Ihnen auch der Werbungskostenfreibeitrag von 1.230 Euro jährlich zu und Sie können die von Ihnen gezahlten Sozialversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen. Dies führt dazu, dass für Senioren nach Erreichen der regulären Altersrente bei einem Bruttogehalt bis zur Höhe von rund 3.500 Euro bei Steuerklasse IV oder I keine Lohnsteuer anfällt. Dieser Betrag gilt, wenn Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Bei Steuerklasse III fällt bei ansonsten identischen Voraussetzungen sogar bis zu einem Bruttogehalt von etwa 4.700 Euro keine Lohnsteuer an.

Beispiel: Elvin S., Jahrgang 1959, feierte im Oktober 2025 seinen 66. Geburtstag. Anfang Dezember hat er sein reguläres Rentenalter von 66 Jahren und zwei Monaten erreicht. Er verdient monatlich brutto 4.000 Euro. Mit seinem Arbeitgeber hat er eine unveränderte Weiterarbeit im kommenden Jahr vereinbart. Im Januar 2026 „explodiert“ sein Nettogehalt durch den neuen Aktivrenten-Freibetrag. Statt 2.630 Euro netto im Dezember stehen dann auf seinem Lohnzettel 3.128 Euro. Ein Plus von 498 Euro. Der Grund: Es fallen nur noch 78 Euro Lohnsteuer an, im Dezember waren es noch 524 Euro. Gerechnet haben wir hier mit Steuerklasse I oder IV und unterstellt, dass Elvin S. nicht kinderlos ist und Rentenversicherungsbeiträge zahlt. 

 Dez 25Jan 26
Bruttolohn4 000,004 000,00
   
Lohnsteuer523,9178,25
   
Rentenversicherung372372 x)
Arbeitslosenversicherung520 xx)
Krankenversicherung292292 xxx)
KV Zusatzbeitrag5858
Pflegeversicherung7272
Sozialversicherung insgesamt 846794
Nettolohn

2 630,09

3 127,75

 

x) Rentenversicherungspflicht besteht nicht bei Bezug der vollen Altersrente

xx) Im regulären Rentenalter besteht keine Arbeitslosenversicherungspflicht

xxx) Gegebenenfalls fällt der ermäßigte Beitrag an, im Beispielfall sind das 12 Euro weniger (siehe weiter unten)

 

 

 

 

 

Wird die Rente gekürzt, wenn ich nebenher arbeite?

Nein. Bei Altersrenten gibt es keine Einkommensanrechnung mehr. Sie müssen die Arbeitsaufnahme oder die Fortführung einer Arbeit der Deutschen Rentenversicherung auch nicht melden. Das interessiert die Versicherung gar nicht. Anders das Finanzamt - und da kommt Ihre Rente ins Spiel.

Hat eine Arbeitsaufnahme Konsequenzen für die Besteuerung der Rente?

Von der Rente führt die Deutsche Rentenversicherung – anders als Arbeitgeber – keine Steuer ab. Etwas Vergleichbares wie einen „Lohnsteuerabzug“ gibt es bei der Rente nicht. Dennoch ist der größte Teil der Rente steuerpflichtig. Die meisten Rentner müssen allerdings bislang keine Steuer zahlen. Dafür sorgt vor allem der steuerliche Grundfreibetrag und der Rentenfreibetrag.  Allerdings: Wenn – wie im Beispiel Elvin S. – der Grundfreibetrag bereits durch das Arbeitsentgelt aufgebraucht ist, schlägt bei der Rente die Steuerprogression zu. Er muss 2027 für dieses Jahr in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben und wird wohl bis zu 4.500 Euro Steuer nachzahlen müssen. 

Tipp: Bei höherem Arbeitsentgelt, durch das der steuerliche Grundfreibetrag schon aufgebraucht ist, sollten Sie sicherheitshalber ein Viertel der Ihnen ausgezahlten Rente für die Steuer zurücklegen – oder siehe unten – zunächst auf die Rente verzichten.

Kann der Aufschub des Rentenantrags sinnvoll sein?

Ja. Zum einen müssen Sie wie geschildert bei einem recht hohen Arbeitseinkommen mit einer erheblichen steuerlichen Belastung Ihrer Rente rechnen. Zum anderen steigt bei einem temporären Rentenverzicht Ihre spätere Rente pro Monat des Verzichts um 0,5 Prozent an. 

Zurück zum Beispiel Elvin S.: Er hat ein Bruttoentgelt von 4.000 Euro und könnte ab Januar 2026 eine reguläre Altersrente in Höhe von 2.000 Euro brutto erhalten. Nehmen wir an, er nimmt die Rente erst im Juli 2027 in Anspruch. Dann kann er allein hierdurch auf seine bis Ende 2025 erworbenen Ansprüche ein Rentenplus von 9 Prozent hinzurechnen. Aus brutto 2.000 Euro Monatsrente (Stand heute) würden dann 2.180 Euro (Stand Juli 2027). Wenn er keine Altersrente bezieht, ist er zudem in seinem Beschäftigungsverhältnis rentenversicherungspflichtig. 

Bei einem Bruttoentgelt von 4.000 Euro erwirbt er durch die weitere Beitragszahlung im Jahr 2026 neue Rentenansprüche von rund 38 Euro. Diese werden ihm bei einem Renteneintritt im Juli 2027 wiederum mit einem Plus von 9 Prozent gutgeschrieben. Er kommt damit auf zusätzliche 42 Euro, insgesamt also auf eine Bruttorente von 2.222 Euro. Und das ohne Berücksichtigung der beiden Rentenerhöhungen (Juli 2026 und 2027), mit denen bis dahin zu rechnen ist. Die Beiträge von Januar bis Juni 2027 werden ihm übrigens im Juli 2028 bei der jährlichen Rentenanpassung gutgeschrieben – in diesem Fall mit einem Zuschlag von 15 Prozent, da dieser neue Teil der Rente ja um 30 Monate verspätet bezogen wird.

Muss ich auch bei einem Arbeitsentgelt von brutto 2.000 Euro nachträglich auf die Rente Steuer entrichten?

Das hängt von der Höhe Ihrer Rente ab. Bei einem Gehalt von 2.000 Euro reicht allein der Aktivrenten-Freibetrag, um Ihr Arbeitsentgelt steuerfrei zu stellen. Das bedeutet: Der steuerliche Grundfreibetrag bleibt unangetastet, er wird voll für Ihre Rente genutzt. Der Grundfreibetrag sorgt zusammen mit dem – individuell unterschiedlich hohen - Rentenfreibetrag dafür, dass auf die Rente vielfach keine oder nur in geringem Maße Steuer anfällt. Faustregel: Für alleinstehende Neurentner des Jahres 2026 fällt ab einer Bruttorente von knapp 1.500 Euro eine geringe Steuerforderung an.  

Was müssen Aktivrentner bei der Sozialversicherung beachten?

Wichtig zunächst: Durch das Rentenpaket der Bundesregierung ändert sich in Sachen Sozialversicherung für beschäftigte Rentner nichts. Es gibt also in diesem Punkt nichts Neues. Aber: Die bisher bereits geltenden Regeln bringen Aktivrentnern Vorteile und geben Ihnen Gestaltungsspielräume.

Worauf muss ich bei der Krankenversicherung achten?

Auf Ihren Krankengeldanspruch – und das dürfte im Rentenalter ja nicht ganz unwichtig sein. Der Hintergrund: Wenn Sie Ihre volle Altersrente (also keine Teilrente) beziehen, und daneben sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, zahlen Sie nur den ermäßigen Beitrag. Das sind 0,6 Prozentpunkte weniger, die sie sich mit Ihrem Arbeitgeber teilen. Bei einem Bruttoentgelt von 2.000 Euro monatlich sparen Sie damit monatlich sechs Euro bei Ihrer Krankenversicherung. 

Dafür verlieren Sie dann aber Ihren Anspruch auf Krankengeld. Wenn Sie etwa wegen einer schweren Krankheit arbeitsunfähig werden, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen zwar bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung gewähren. Danach ist aber Schluss. Die Krankenkasse zahlt Ihnen keinen Lohnersatz. Diese missliche Situation können Sie vermeiden, wenn diesem Tipp folgen:

Tipp: Auf 10 oder 20 Cent Rente verzichten

Der Ausschluss vom Krankengeld gilt für Sie als Senior-Arbeitnehmer nur dann, wenn Sie eine „Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung“ beziehen. So steht es in § 50 SGB V. Entscheidend ist hier das „Voll“, es gibt nämlich auch eine Teilrente. Das bedeutet: Wenn Sie statt der vollen Rente eine Teilrente wählen, haben Sie auch bei einer Seniorenbeschäftigung im regulären Rentenalter Anspruch auf das ganz normale Krankengeld – genauso wie es auch Jüngeren zusteht. 

Als Teilrente gilt jede Rente, die nur ein wenig niedriger ist als Ihre volle Rente. Auch eine 99,99 Prozent-Rente ist eine Teilrente. Praktisch bedeutet das: Bei einer Bruttorente von 2000 Euro reicht es schon, wenn Sie auf 20 Cent hiervon verzichten – und schon haben Sie auch als jobbender Rentner Anspruch auf Krankengeld. Der Wechsel in die Teilrente funktioniert durch einen einfachen formlosen Antrag an Ihren Rentenversicherungsträger. 

Welche Optionen habe ich in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Zum einen kann es – wie erwähnt – sinnvoll sein, auf den Rentenantrag aufzuschieben. Darüber hinaus haben Sie die Wahl zwischen einer Voll- und einer Teilrente. Wichtig ist dabei: Sobald Sie als arbeitender Rentner das reguläre Rentenalter erreichen und sich für eine Vollrente entscheiden, sind Sie – was die Rente angeht – versicherungsfrei. Das regelt § 5 Abs. 4 des sechsten Sozialgesetzbuchs. Das bedeutet: Sie selbst zahlen keinen Rentenbeitrag. Ihr Arbeitgeber trägt allerdings weiterhin seinen Beitragsanteil – derzeit also 9,3 Prozent. Misslich für Sie: Dieser Arbeitgeber-Beitrag wird nicht Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben, sondern fließt in die allgemeine Rentenkasse. Damit vergeben Sie Chancen auf eine weitere Rentenerhöhung – es sei denn, Sie folgen diesem

Tipp: Teilrente macht Sie beitragspflichtig und sichert künftiges Rentenplus

Beim Thema Rente kommt genauso wie bei der Krankenversicherung die Teilrente ins Spiel. Da nur die „Vollrente“ versicherungsfrei ist, bedeutet das im Umkehrschluss, dass „wenn eine Teilrente gewählt wird, automatisch Versicherungspflicht eintritt“, erklärt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund und ergänzt: „Damit werden vom Gehalt automatisch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.“ Als Folge ist das Nettogehalt geringer und der Teilrentner erwirbt neue Rentenansprüche. Hierfür reicht es – wie oben erläutert – auf 0,1 Promille der Rente, also auf 10 oder 20 Cent zu verzichten. Als Durchschnittsverdiener können Sie dann in zwei Beschäftigungsjahren Ihre Monatsrente um insgesamt rund 90 Euro erhöhen. Das Rentenplus gibt es jeweils im Folgejahr.

Habe ich als Aktivrentner bei Verlust meines Arbeitsplatzes Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Nein. Jenseits des regulären Rentenalters sind Sie in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Sie zahlen also auch keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung. Ob Sie eine Rente beziehen oder nicht, ist dabei gleichgültig. Zugleich endet Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld mit Erreichen des regulären Rentenalters. 

Von welchen Vorteilen können Aktivrentner bei der Sozialversicherung profitieren?

Für Arbeitnehmer, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis weniger als 2.000 Euro brutto verdienen, gelten die Regelungen in der so genannten Gleitzone bzw. Übergangsbereich. Davon profitieren auch für Aktivrentner.

Der Übergangsbereich beginnt im Jahr 2026 bei 603,01 Euro und endet bei (unter) 2.000 Euro Bruttoentgelt monatlich. In diesem Entgeltbereich fallen verminderte Sozialversicherungsbeiträge an. Bei einem Bruttolohn von genau 603,01 Euro zahlen Sie gar keine Beiträge. Danach steigt die Belastung langsam an.

Beispiel: Von einem Bruttogehalt von 1.000 Euro gehen – bei Rentenversicherungspflicht – 113 Euro Beiträge an die Sozialversicherungen. Bei der normalen Beitragsberechnung wären es knapp 200 Euro. Das bedeutet: Jobs bis 2.000 Euro sind für Senioren im regulären Rentenalter steuerfrei und bei der Sozialversicherung privilegiert. 

Was gilt bei sozialversicherungspflichtigen Jobs mit einem Entgelt ab 2.000 Euro?

Hierbei fallen die ganz normalen Sozialversicherungsbeiträge an.

Sozialversicherungsbeiträge von Aktivrentnern im Übergangsbereich*                                            

Monatliches Bruttoentgelt      Sozialversicherungsbeiträge  

                                                Insgesamt       ohne Rentenversicherungspflicht

603,01 Euro                             0                                0                

750 Euro                                41,27                          19,57               

1000 Euro                              112,82                        52,86               

1250 Euro                              183,86                        86,14               

1500 Euro                              254,92                        119,43             

1750 Euro                              325,85                        152,71             

2000 Euro                              397                             186                  

                                                           

*Annahmen:   KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflegeversicherung: Mit Kind, berücksichtigt ist, dass für Aktivrentner keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung anfallen

Gibt es arbeitsrechtliche Hindernisse für die Beschäftigung von Senioren jenseits des regulären Rentenalters?

Nein, in der Regel nicht. Das letzte Hindernis wurde mit dem jüngsten Rentenpaket beseitigt. Hierdurch wurde auch das so genannte Vorbeschäftigungsverbot im Teilzeit- und Befristungsgesetz für Arbeitnehmer, die ihr persönliches reguläres Rentenalter erreicht haben, aufgehoben. 

Arbeitgeber sollen mit Arbeitnehmern, die das reguläre Rentenalter erreichen, insgesamt bis zu zwölf Mal hintereinander und maximal für insgesamt acht Jahre befristete Arbeitsverträge schließen können. Die Regelung ist also so weit gefasst, dass künftig auch Ketten-Befristungen beispielsweise bis zum 75. Geburtstag der Senioren möglich sind. 

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