München (tö) Viele Arbeitnehmer in Deutschland haben bei ihrem Arbeitgeber ein sogenanntes Wertguthaben aufgebaut, zum Beispiel durch Vergütungen für Mehrarbeit, für Überstunden oder nicht genommenem Urlaub. Doch gerade in diesen Zeiten, in denen in der deutschen Industrie zehntausende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entlassen werden, kann es anders kommen als geplant. Eine neue Arbeit findet sich nicht so einfach, oder das Wertguthaben lässt sich beim neuen Arbeitgeber nicht weiterführen.
Was also tun? Es gibt die Möglichkeit, Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund zu übertragen. Darauf hat die DRV Bund jetzt in einer neu aufgelegten Broschüre aufmerksam gemacht. Demnach gibt es mehrere attraktive Möglichkeiten für eine Auszahlung des Wertguthabens durch die DRV Bund.
Ein Wertguthaben lässt sich vielfältig nutzen. Arbeitnehmer, die bei ihrem bisherigen Arbeitgeber weiterbeschäftigt sind, können sich Guthaben auszahlen lassen, wenn sie sich von der Arbeit ganz oder teilweise freistellen lassen, zum Beispiel für eine gesetzliche Pflege- oder Familienpflegezeit, eine gesetzliche Elternzeit, für eine berufliche Weiterbildung oder einen Zeitraum, in dem nur Teilzeit gearbeitet wird, oder für die Zeit unmittelbar vor der gesetzlichen Altersrente. Wer hingegen seine Arbeit verloren hat, ohne einen neuen Job gefunden zu haben oder bei einem neuem Arbeitgeber eine Stelle bekommen hat, der das Guthaben nicht weiter verwaltet, kann sich an die DRV Bund wenden und das Wertguthaben damit an die Rentenversicherung übertragen. Dafür müssen laut DRV Bund diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zunächst muss das Beschäftigungsverhältnis, während dessen das Wertguthaben angespart wurde, beendet sein oder demnächst beendet werden.
- Das Wertguthaben muss den Mindestbetrag in Höhe von in diesem Jahr 23.730 Euro überschreiten.
Bei der Auszahlung und Verzinsung des Guthabens sind ebenfalls einige Punkte zu beachten: „Während Sie Ihr Kapital ansparen, müssen Sie dafür keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die gehören einschließlich der Arbeitgeberanteile – wenn Sie versicherungspflichtig sind – zu Ihrem Guthaben und werden erst fällig, wenn Ihr Geld während einer Freistellung ausgezahlt wird. Ihr Wertguthaben ist also ein Bruttoguthaben“, heißt es in der Broschüre der Rentenversicherung. Und weiter: „Da Sie während der monatlichen Auszahlung Ihres Wertguthabens in einem fiktiven Beschäftigungsverhältnis stehen und somit grundsätzlich sozialversichert sind, erhöht sich Ihre spätere Rente und Sie sorgen für eine eventuelle Arbeitslosigkeit vor. Ihre Krankenversicherung bleibt bestehen, ebenso die Pflegeversicherung.“
Ist das Wertguthaben an die DRV Bund übertragen, lässt es sich allerdings nicht mehr durch weitere Zahlungen aufstocken. Das Guthaben wächst jedoch mit den Erträgen, die durch die Anlage des Kapitals entstehen – bei einem jährlichen Kostensatz von überschaubaren 0,2 Prozent des Kapitals. Das Sozialgesetzbuch verpflichtet die Rentenversicherung dabei, das Geld so anzulegen, dass ein Verlust nahezu ausgeschlossen ist. Deshalb wird kein Guthaben in Aktienanlagen investiert. „Durch diese strengen Vorschriften haben wir selbst in der Finanzkrise keine Vermögensverluste gemacht“, heißt es bei der DRV Bund. Für die Auszahlung gibt es aber einen rechtlichen Rahmen: So darf der gewünschte Betrag nicht mehr als 30 Prozent nach oben oder unten vom Arbeitsentgelt abweichen, das der Antragsteller oder die Antragstellerin in den vergangenen 12 Kalendermonaten durchschnittlich erhalten haben.
Tipps zum Thema Wertguthaben
Den Vordruck „Übertragung des Wertguthabens auf die Deutsche Rentenversicherung Bund“ können Sie auf www.deutsche-rentenversicherung.de/wertguthaben herunterladen. Dort gibt es auch den Vordruck „Antrag auf Auszahlung meines Wertguthabens“. Sie können den Vordruck auch telefonisch unter der Nummer 030 865-37226 bestellen.
Dazu wird in der Broschüre ausgeführt: „Sind alle Bedingungen erfüllt, zahlen wir Ihnen monatlich einen festen Betrag aus Ihrem Wertguthaben. Als stünden Sie in einem Beschäftigungsverhältnis, schicken wir Ihnen jeden Monat eine ,Gehaltsabrechnung‘. Wir melden Sie zur Sozialversicherung und zahlen Beiträge und Steuern.“ Wer solche Auszahlungen von der Rentenversicherung bekommt, ist deshalb auch kranken- und pflegeversichert und sorgt für den Fall der Arbeitslosigkeit vor.
Weitere Tipps zum Thema Wertguthaben finden Sie in der Broschüre „Wertguthaben übertragen“. Sie können das Heft kostenlos als PDF herunterladen oder bestellen.
