München (tö). Fast drei Millionen Menschen sind derzeit in Deutschland arbeitslos gemeldet. Doch was bedeutet das für ihre Rente? Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) heißt es dazu: „Selbst, wenn Sie einige Zeit arbeitslos sind, muss das kein Loch in Ihre Altersversorgung reißen.“ Wie sich die Arbeitslosigkeit auf die spätere Rente auswirken kann, steht in der neu aufgelegten Broschüre der DRV „Arbeitslos – was Sie beachten sollten“.
In dem Informationsheft heißt es: Im Rentenrecht gebe es einige Regeln, die negative Folgen von Arbeitslosigkeit für den späteren Rentenanspruch mildern sollen. Durch zahlreiche Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren sei es aber „unübersichtlich geworden, wie sich Zeiten der Arbeitslosigkeit auf die Rente auswirken“. Wichtig ist nun laut DRV zunächst zu wissen: „Zeiten der Arbeitslosigkeit werden für die Rente geringer bewertet als Erwerbsphasen. Dennoch können sie sich sowohl auf den Rentenanspruch als auch auf die Rentenhöhe auswirken."
Wann die Agentur für Arbeit automatisch Beiträge zahlt
Grundsätzlich gilt: Wer von einer Arbeitsagentur Arbeitslosengeld bekommt, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert. Von der Agentur für Arbeit werden dann automatisch Beiträge zur GRV gezahlt. Dies gelte jedoch nur, „wenn Sie im letzten Jahr vor dem Leistungsbeginn – vielleicht auch nur kurze Zeit – rentenversicherungspflichtig waren“, schreibt die DRV in ihrer Broschüre.
Wurde diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt, könne man die Pflichtversicherung aber auch selbst beantragen. So enthielten die Anträge der Agentur für Arbeit für diesen Fall bereits die Frage, ob man eine Rentenversicherungspflicht während des Leistungsbezugs wünsche. Möglich sei es auch, die Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Vorteil: Die Agentur für Arbeit zahlt die Beiträge auch dann in voller Höhe.
Keine Rentenbeiträge bei Grundsicherung
Diese Rentenversicherungsbeiträge aus dem Arbeitslosengeld erhöhen grundsätzlich die künftige Rente, „allerdings nicht in dem Maße, wie eine vor dem Leistungsbezug ausgeübte versicherte Beschäftigung“, heißt es in dem Informationsheft. Wer hingegen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, sei nicht rentenpflichtversichert. Dann, so die DRV weiter, „werden auch keine Beiträge für Ihre spätere Rente von der Agentur für Arbeit für Sie gezahlt“. Bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II (staatliche Grundsicherung, früher Bürgergeld, davor Hartz IV) werden ebenfalls keine Rentenbeiträge mehr von der Agentur für Arbeit überwiesen.
In der Broschüre finden sich weitere Informationen zur Berechnung der Pflichtbeiträge aus Arbeitslosengeld, zu den sogenannten Anrechnungszeiten, die die Rente ebenfalls beeinflussen können, und zu den rentenrechtlichen Regelungen, wenn Arbeitslose einen Gründungszuschuss bekommen oder für sie eine sogenannte Sperrzeit gilt. Außerdem lässt sich nachlesen, wie man Lücken füllen kann, um zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen.
- Die Broschüre „Arbeitslos – was Sie beachten sollten“ zum Download.
- Arbeitslosigkeit kostete Rentenkassen 2023 knapp zehn Milliarden Euro
- Arbeitslos kurz vor der Rente: Was tun?
