Arbeitslos kurz vor der Rente: Was tun?
Wenn Sie jenseits der 60 sind und Ihren Job verlieren, sind die Chancen, einen neuen Job zu finden, nach wie vor nicht gut. Doch vielleicht haben Sie bereits Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente. Sie könnten also Rente beantragen. Alternativ kommt für Sie in der Regel auch Arbeitslosengeld in Frage. Was tun?
Meist spricht viel dafür, erst Arbeitslosengeld zu beziehen. Gemeint ist die Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung, auch als ALG 1 bezeichnet, Wir beantworten die wichtigsten Fragen hierzu.
Arbeitslosengeld statt Rente beantragen: Was sind die Vorteile?
Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld spielt es keine Rolle, ob Sie schon Altersrente beziehen können. Wenn Sie mit 63 oder 64 Jahren Ihre Arbeit verlieren, haben Sie wie ein jüngerer Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie haben also – wenn Sie schon ein vorzeitiges Altersruhegeld erhalten können – die freie Wahl: Sie können Rente beantragen oder sich – was häufig günstiger ist – der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen und Arbeitslosengeld beziehen.
Vorteil 1: Arbeitslosengeld häufig höher als Rente
Gerade bei Männern, die in den letzten Arbeitsjahren gut verdient haben, und durch ihre Versicherungsbeiträge entsprechend hohe Ansprüche bei der Arbeitslosenversicherung erworben haben, fällt das Arbeitslosengeld meist höher aus als die zu erwartende Rente.
Das gilt oft auch für Frauen, denn sie haben im Schnitt niedrigere Rentenansprüche. Sogar wenn sie zuletzt nur Teilzeit beschäftigt waren, fällt das Arbeitslosengeld häufig mindestens genauso hoch aus wie die Rente.
Ehe Sie sich für die Beantragung eines vorzeitigen Altersruhegeldes entscheiden, sollten Sie einen Blick in Ihre aktuelle Renteninformation werfen. Daraus können Sie ersehen, mit welcher Rente sie in etwa rechnen können.
Vorteil 2: Arbeitslosengeld erhöht die Rente
Wenn Sie nicht vorzeitig in Rente gehen und weiterhin arbeitslos gemeldet bleiben, zählt auch die Arbeitslosenzeit als Versicherungszeit. Die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld bringt für die spätere Rente 80 Prozent dessen, was die vorherige Beschäftigungszeit für die Rente wert war.
Zwei Jahre Bezug von Arbeitslosengeld – so lange können ja viele Ältere die Leistung beanspruchen – schlagen bei einer erwerbslosen Person, die vor der Arbeitslosigkeit ein durchschnittliches Einkommen erzielt hatte, mit einer Erhöhung der späteren monatlichen Rente um etwa 60 Euro zu Buche. Für einen Arbeitslosen, der zuletzt zu den Besserverdienen gehörte, können zwei Jahre Arbeitslosengeld später sogar ein Rentenplus von bis zu 120 Euro bringen.
Vorteil 3: keine Rentenabschläge
Ein um zwei Jahre vorgezogener Renteneintritt wird vielfach mit Rentenabschlägen von 7,2 Prozent „bestraft“ – und zwar lebenslang. Dies gilt allerdings nicht bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Wie lange kann ich mit 63 Jahren Arbeitslosengeld beziehen?
Sie können höchstens 24 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten und höchstens bis zu Ihrem regulären Rentenalter. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht im Grundsatz so lange, bis das „für die Regelaltersgrenze im Sinne des Sechsten Buches erforderliche“ Lebensalter erreicht ist (Paragraph 136, Absatz 2 des dritten Sozialgesetzbuchs).
Das bedeutet: Mit dem schrittweisen Übergang zur Rente mit 67 wird auch die Altersgrenze der Arbeitslosenversicherung Schritt für Schritt angehoben.
Wenn Sie zum Beispiel Jahrgang 1958 sind, liegt ihr reguläres Renteneintrittsalter bei 66 Jahren. Ab dem darauffolgenden Monat haben Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Das gilt auch dann, wenn Ihr Maximalanspruch von 24 Monaten dann noch nicht ausgeschöpft ist.
Berechnen Sie selbst mit unserem Rentenbeginnrechner, ab wann Sie frühestens mit und ohne Abschläge in Rente gehen können.
Wer hat Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld?
Diese Höchstdauer gilt für alle, die bei der Beantragung von Arbeitslosengeld mindestens 58 Jahre alt sind.
Weitere Voraussetzung dafür ist, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld vier Jahre mit beitragspflichtiger Beschäftigung nachweisen können.
Darf die Arbeitsagentur mich vorzeitig in Rente schicken?
Nein. Ob ein Anspruch auf Rente bereits besteht, geht die Arbeitsagentur, wenn es um die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld 1 geht, nichts an.
Anders ist es allerdings, wenn Sie bereits die volle Altersrente beziehen. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld „ruht“ während der Zeit, in der Ihnen ein Anspruch auf Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung „zuerkannt ist“ (Paragraph 156 Absatz 1 des dritten Sozialgesetzbuchs).
Welche Rechte und Pflichten habe ich als 63-Jähriger beim Arbeitslosengeld?
Es gelten für Sie keine Sonderregelungen. Auch als Älterer müssen Sie sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen und alle zumutbaren Arbeiten annehmen. Soweit die gesetzliche Regelung.
Erfahrungsgemäß legen die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen jedoch nur selten einen besonderen Schwerpunkt auf die Vermittlung älterer Arbeitsloser.
Allerdings: Ein längerer Urlaub ist für Sie als Bezieher von Arbeitslosengeld in der Regel nicht drin. Sie können jedoch – mit Genehmigung der Arbeitsagentur – bis zu drei Wochen (21 Kalendertage) pro Jahr in Urlaub fahren. Dieser Anspruch auf „erlaubte Ortsabwesenheit“ bezieht sich nach der „Erreichbarkeitsanordnung“ der Bundesagentur für Arbeit auf Kalenderjahre und nicht auf Jahre des Leistungsbezugs. Ob Sie im gleichen Kalenderjahr auch in Ihrem letzten Job Urlaub genommen haben, spielt keine Rolle.
Wenn Sie länger wegfahren wollen, können Sie noch drei Wochen Mehrurlaub nehmen. Während dieser zusätzlichen Wochen gibt es allerdings kein Arbeitslosengeld mehr.
Wenn Sie ohne Genehmigung in Ferien fahren, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen Ihr Arbeitslosengeld gestrichen wird.
Wann müssen Arbeitslose statt Bürgergeld Rente beantragen?
Das Gesetz bestimmt, dass Bürgergeld-Bezieher für die Zeit von 2023 bis 2026 „nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen“. Dies könnte man so verstehen, dass ein Rentenantrag generell nur dann gestellt werden muss, wenn die reguläre Altersgrenze erreicht wird, die Schritt für Schritt bis auf 67 Jahre ansteigt.
Aber: Die Beantragung einer ungekürzten Rente gilt als zumutbar. Laut Gesetzesbegründung gilt nämlich „die weiter bestehende Pflicht, eine Rente wegen Alters in Anspruch zu nehmen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ungeminderte Inanspruchnahme vorliegen.“ Ungemindert meint: ohne Rentenabschläge.
Hierzu die wichtigsten Beispiele:
Fall 1: Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Diese Rente wird immer abschlagfrei, also „ungemindert“ gewährt. Die Beantragung gilt damit für Bürgergeld-Bezieher als zumutbar. Wenn Sie die geforderten 45 Versicherungsjahre nachweisen können und das passende Alter für diese Rente erreichen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als diese zu beantragen. Jedenfalls fallen Sie aus dem Bürgergeld-Bezug heraus. Dies kann Bürgergeld-Bezieher betreffen, die zwischen 64 und 65 Jahre alt sind.
Fall 2: Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Auch die Altersgrenze für diese Rente steigt Schritt für Schritt auf 65 Jahre an. In diesem Alter können Sie die Schwerbehindertenrente abschlagfrei beziehen – auch das gilt bei Bürgergeld-Bezug als zumutbar.
Dieses Altersruhegeld können Sie jedoch jeweils drei Jahre vor Erreichen der für Ihren Jahrgang geltenden Altersgrenze mit Abschlägen erhalten. Zu einem vorzeitigen und damit gekürzten Bezug dieser Rente sind Sie als Bürgergeld-Bezieher nicht verpflichtet – jedenfalls bis Ende 2026.
Fall 3: Sie erfüllen die Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte
Diese können Sie bei Nachweis von 35 Versicherungsjahren mit 63 Jahren beziehen. Allerdings immer mit Rentenabschlägen. Als Bürgergeld-Bezieher müssen Sie diese Rente also nicht beantragen.
Für die meisten älteren Bürgergeld-Bezieher dürfte in den kommenden Jahren gelten: Bürgergeld steht ihnen bis zum regulären Rentenalter zu. Soweit Sie Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld haben, besteht für Sie keine Verpflichtung zum Rentenantrag. Vielmehr haben Sie in den meisten Fällen die freie Wahl zwischen Bürgergeld und Rente.
Ist Bürgergeld oder Rente für mich günstiger?
Das kommt ganz darauf an. Möglicherweise ist die Rente um 100 oder 200 Euro höher als das Bürgergeld. Doch durch den vorzeitigen Bezug handeln Sie sich Rentenabschläge ein – und zwar lebenslang. Je später Sie in Rente gehen, desto geringere Rentenabschläge fallen später an.
Beispiel: Wenn Sie 1960 geboren wurden, und die 35-jährige Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte erfüllen, können Sie diese Rente 2023 beantragen, müssen dann jedoch einen Rentenabschlag von bis zu 12 Prozent hinnehmen. Statt einer Bruttorente von 1000 Euro gibt es dann beispielsweise nur 880 Euro. Beziehen Sie stattdessen weiterhin Bürgergeld bis zu Ihrem regulären Rentenalter, so gibt es später keine Abzüge von der Rente.
Steigt meine Rente durch die Zeit des Bezugs von Bürgergeld?
Nein. Während die Zeit des Bezugs der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I als Pflichtversicherungszeit gilt, zählt der Bürgergeld-Bezug nur als so genannte Anrechnungszeit. Die Zeit des Bezugs dieser Leistung bringt damit keine Rentenpunkte (Entgeltpunkte) – und damit auch kein Rentenplus.
Bringt die Bewertung als Anrechnungszeit Vorteile?
In vielen Fällen ja. Wenn Sie bereits einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erworben hatten, verlieren Sie diesen in der Zeit, in der Sie Bürgergeld erhalten, nicht. Ebenso trägt diese Zeit zur Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren bei, nach der Sie eine vorzeitige Altersrente (für Schwerbehinderte und langjährig Versicherte) bekommen können.
Beispiel: Eine 63-jährige Schwerbehinderte, die Bürgergeld bezieht, erfüllt aktuell noch nicht die bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen geforderten 35 Versicherungsjahre. Derzeit fehlen ihr noch zwei Jahre. Nach zwei Jahren Bürgergeld-Bezug – mit 65 also – kann sie die Schwerbehindertenrente erhalten, die dann abschlagsfrei gezahlt wird.
Zählt Bürgergeld-Bezug auch bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
Nein. Zeiten des Bürgergeld-Bezugs werden bei der 45-jährigen Wartezeit für die abschlagfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht mitgerechnet.
Tipp: Wenn Ihnen als Bürgergeld-Bezieher nur ein oder zwei Versicherungsjahre fehlen, um die begehrte Frührente im passenden Alter erhalten zu können, kann es sich lohnen, einen Minijob aufzunehmen. Die Zeit des Jobbens zählt dann als vollwertige Versicherungszeit – vorausgesetzt, Sie wählen nicht die Versicherungspflicht ab. Dies gilt auch für Kleinst-Minijobs, also beispielsweise für einen 200-Euro-Job. Minijobber bessern hierdurch auch ihr aktuelles Einkommen auf. Denn ein Teil des Arbeitsentgelts wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
