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Zu viel gezahlte Rente ist kein Nachlass

Wurde für einen kürzlich Verstorbenen bereits die Rente für den nächsten Monat überwiesen, bucht die Rentenversicherung das Geld zurück.

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Alte Hände mit einer Schüttelbörse mit Geldmünzen, auf dem Tisch liegen 50-Euro-Scheine. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

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Berlin (drv). Verstirbt ein Rentner oder eine Rentnerin, dauert es meist etwas, bis der zuständige Rentenversicherungsträger diese Information erhält. Deshalb kommt es vor, dass die Rente des oder der Verstorbenen für den Folgemonat bereits überwiesen wurde. Dieser zu viel gezahlte Rentenbetrag gehört nicht zum Nachlass und kann deshalb nicht von den Erben verwendet werden – etwa für die Beerdigungskosten. Die Rentenversicherung bucht den überzahlten Betrag schnellstmöglich zurück. 

War der oder die Verstorbene verheiratet, stehen der Witwe oder dem Witwer in der Regel eine Hinterbliebenenrente zu. Hierzu müssen die hinterbliebenen Ehepartner nach Erhalt der Sterbeurkunde beim Postrentenservice das „Sterbevierteljahr“ beantragen. Für drei Monate wird dann die Rente der verstorbenen Person weitergezahlt und die Ehepartner haben genug Zeit, die Hinterbliebenenrente zu beantragen.

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