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Ataman: Diskriminierung Älterer wird unterschätzt

Ältere Menschen erfahren viele Nachteile. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes fordert daher, das Grundgesetz zu ändern.

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Seniorin sitzt auf ihrem Sofa im Wohnzimmer und telefoniert.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Nach Ansicht der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes, Ferda Ataman, ist Altersdiskriminierung eines der „am meisten unterschätzten Diskriminierungsphänomene“ in Deutschland. „Laut Studien erleben fast genauso viele Menschen Altersdiskriminierung wie rassistische Diskriminierung. Das muss uns zu denken geben, wenn man betrachtet, wie wenig wir über Altersdiskriminierung reden“, sagte Ataman der Deutschen Presse-Agentur.

Konkret würden Menschen der Antidiskriminierungsstelle schildern, dass sie mit 50 ihren Job verloren hätten. „Dass sie Hunderte von Bewerbungen schreiben und danach nicht ein einziges Mal zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden, obwohl sie hochqualifiziert sind. Oder dass sie im Job keine Fortbildungen bekommen, weil Arbeitgebende sagen, das lohne sich nicht mehr“ sagte Ataman. „Auch schildern uns ältere Menschen Probleme, dass sie keine Kredite bekommen, selbst wenn sie eigentlich kreditwürdig sind.“ Sie wolle den Grundgesetzartikel 3 um den Begriff „Lebensalter“ ergänzen. Der Artikel besagt, dass niemand wegen einer Behinderung, seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Handlungsbedarf sieht Ataman auch durch die fortschreitende Digitalisierung. „Digitalisierung ist viel zu selten barrierefrei. Wenn ich eine Telefonhotline anbiete, muss mir klar sein, dass nicht alle Menschen gut hören“, sagte Ataman. „Oder wenn ich ein Online-Portal für Arzttermine betreibe, muss mir klar sind, dass nicht alle Menschen so erfahren damit sind, dass sie das einfach machen können.“

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