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Auch im Homeoffice gilt die DSGVO

Wer mit Akten schludert und den Datenschutz im Homeoffice nicht einhält, kann Probleme bekommen.

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Hamburg (dpa/tmn). Mit der Personalakte auf das Sofa? Eher keine gute Idee. Die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz schreiben vor, dass Mitarbeiter auch zuhause dieselben Datenschutzniveaus einhalten müssen, die sonst im Betrieb gelten. Darauf weist der TÜV Nord hin.

Daten verschlüsseln, Papiere schreddern

Das heißt zum Beispiel: Notizen oder Dokumente mit personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen gehören nicht in den Papiermüll. Sie müssen ordnungsgemäß vernichtet werden. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, einen Aktenschredder zu stellen, so Rechtsanwalt Tim Günther vom TÜV Nord.

Günther rät weiter, Unterlagen sichtgeschützt in einem eigenen, bestenfalls abschließbaren Arbeitszimmer aufzubewahren. USB-Sticks und andere Datenträger sollten verschlüsselt werden. In den Pausen sollten Mitarbeiter den Laptop sperren.

Verstoß gegen Datenschutz kann den Job kosten

Kommt es zu einem Verstoß gegen den Datenschutz, haftet gegenüber Externen zunächst der Arbeitgeber. Haben Mitarbeiter sich allerdings fahrlässig verhalten oder sogar vorsätzlich Daten weitergegeben, dürfen arbeitsrechtliche Konsequenzen von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung folgen.

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