Ihre-Vorsorge Logo

Auszug oder Scheidungsantrag: Welcher Stichtag gilt für Trennung?

Eine Trennung bringt auch die gemeinsamen Finanzen auf den Prüfstand. Oft gibt es Streit über den Trennungszeitpunkt. Ein Urteil bringt Klarheit.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Frau verlässt mit einem Koffer ihren Partner. Bild: IMAGO / photothek / Ute Grabowsky

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Nach der Trennung muss ein Ehepartner, der gemeinsam mit dem früheren Partner Schulden für das Eigentum des Ex-Partners getilgt hat, nicht mehr zahlen. Doch ab welchem Zeitpunkt? Dann, wenn die Ehe als gescheitert gilt – und das ist der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall gehörte der Frau die ehemalige Ehewohnung, aus der sie allerdings nach der Trennung samt Kindern ausgezogen war. In guten Zeiten hatte das Ehepaar zur Finanzierung drei Darlehen aufgenommen, die beide gemeinsam abbezahlten.

Nicht länger das Vermögen der Ex vermehren

Nach dem Beziehungs-Aus wollte der Mann allerdings nicht mehr an der Vermögensmehrung für seine Ex-Frau mitwirken, sprich sich nicht mehr an der Tilgung ihrer Schulden beteiligen. Vor Gericht stritten sie darum, ab wann der Mann von den Darlehen freizustellen sei: Vom Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags oder schon vom Tag des Auszugs an? Das würde schließlich mehrere Monatsraten sparen.

Das Gericht entschied, dass der Mann ab dem Tag des Auszugs nicht mehr zu zahlen habe. Als der Mann dem Wunsch seiner Frau entsprochen habe und die Mithaftung für die Darlehen übernommen habe, habe das Ehepaar stillschweigend ein Auftragsverhältnis begründet. Scheitere die Ehe, könne dieses „aus wichtigem Grund“ gekündigt werden. Mit der endgültigen Trennung durch den Auszug der Frau liege dieser wichtige Grund vor. Für das Gericht scheiterte die Ehe mit dem Auszug.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Trotz großem Veränderungsdruck wagen immer weniger Beschäftigte den Sprung in eine neue Branche. Für wen sich der Branchenwechsel jetzt lohnt.

Time
2 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Time
3 Minuten

Wie kann der massive Kostenanstieg in der Pflegeversicherung eingedämmt werden? Und wie kann der Bund dabei helfen? Der Chef der Techniker Krankenkasse macht konkrete Vorschläge.

Time
2 Minuten

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Obergrenze für die Beiträge um 300 Euro extra steigen. Aber trifft dies wirklich Gutverdiener? Der Arbeitsmarkt-Experte Enzo Weber befürchtet das Gegenteil.

Time
5 Minuten

Eltern stehen oft zwischen Einmischen und Loslassen, wenn es um die Berufswahl ihrer Kinder geht. Experten raten: Begleiten statt bestimmen. So geht’s.

Time
2 Minuten

Die Koalition kehrt aus der Sommerpause zurück – und mit ihr die Kritik an geplanten Änderungen für die Krankschreibung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026