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Chef will Änderungsvertrag: Muss ich unterschreiben?

Wenn Arbeitgeber mehr Aufgaben zuteilen wollen oder gar weniger Gehalt zahlen möchten, drängen sie häufig auf einen Änderungsvertrag. Dabei gibt es zahlreiche Fallstricke.

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Auseinandersetzung im Büro zwischen Chef und Mitarbeiterin an einem Schreibtisch. Bild: IMAGO / blickwinkel / imago stock&people

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Berlin (dpa/tmn). Ob Änderung der Arbeitszeit, des Gehaltes oder des Aufgabenbereiches: Wer einen Änderungsvertrag vom Chef vorgelegt bekommt, möchte dem vielleicht gar nicht zustimmen. Doch können Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden, ihn zu unterschreiben?

„Nein – und sie sollten grundsätzlich nur nach anwaltlicher Rücksprache unterschrieben werden“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Denn wenn ein Änderungsvertrag erst einmal unterschrieben ist, gilt er auch. Einseitig kann der Chef die Änderung aber nicht durchsetzen.

Kommt jetzt die Kündigung?

Wer sich dagegen entscheidet, den Änderungsvertrag zu unterschreiben, riskiert, den Arbeitgeber zu verärgern. Kann er einem dann kündigen? 

Eine Änderungskündigung kann tatsächlich ein nächster Schritt sein. Der Arbeitgeber braucht aber auch in diesem Fall eine sachliche Begründung wie etwa betriebliche Erfordernisse oder personen- oder verhaltensbedingte Gründe. Ist das Kündigungsschutzrecht anwendbar, dann muss er zusätzlich dafür sorgen, dass die Änderungskündigung sozial gerechtfertigt ist.

Änderungskündigungen sind jedoch in vielen Fällen juristisch angreifbar. Etwa wenn es um eine Verringerung der Gegenleistung des Arbeitgebers, wie etwa das Gehalt, Zuschläge oder Urlaubstage, geht, so der Fachanwalt. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, endet das Arbeitsverhältnis häufig im gegenseitigen Einvernehmen – dabei wird aber nicht selten auch eine Abfindung vereinbart.

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