Ihre-Vorsorge Logo

Entschädigung für Eltern mit Betreuungsproblemen

Im Fall von Kita- und Schulschließungen werden Eltern für den Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung entschädigt. Das ist aber noch nicht alles.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Ältere Erzieherin in der Kita zeigt Kindern eine Gitarre. Bild: IMAGO / Westend61 / Mareen Fischinger

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Für Eltern, die wegen der Schließung von Kitas und Schulen ein Betreuungsproblem bekommen und nicht zur Arbeit können, gibt es Verdienstausfallentschädigung vom Staat. Auf diese bereits geltende Regelung hat Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) im „Frühstart“ von RTL/n-tv hingewiesen. Man habe für sie im Infektionsschutzgesetz eine Lohnfortzahlung von 67 Prozent vorgesehen, wenn sie keine anderen Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder finden. „Ich glaube, dass das erstmal eine Möglichkeit ist, die sofort hilft“, sagte Braun.

Die Regelung war im Frühjahr beschlossen und im Herbst ergänzt worden. Eltern, die auf der Arbeit ausfallen, weil das Gesundheitsamt ihren Nachwuchs unter Quarantäne gestellt hat oder weil Schule und Kitas behördlich geschlossen wurden, können 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat bekommen. Das gilt für Kinder im Alter bis 12 Jahren und für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind. Die Anträge für die Entschädigung stellt der Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde vor Ort und gibt sie als Lohnfortzahlung an den Arbeitnehmer weiter.

Zusätzliche Möglichkeiten für Eltern

Braun verwies auch auf die Möglichkeit für Eltern, Kinderkrankentage zu nehmen. Die Anzahl wurde für das laufende Jahr wegen der Corona-Krise erhöht. Pro Elternteil gibt es nun 15 statt 10 Tage pro Kind, Alleinerziehende haben 30 statt 20 Tage in diesem Jahr.

Im Bund-Länder-Beschluss zu den Schließungen vom Sonntag heißt es: „Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.“ Wie diese konkret aussehen und ob sie über die bisherigen Entschädigungsregeln hinausgehen sollen, ist noch unklar. Sie würden noch in dieser Woche auf den Weg gebracht, hatte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Sonntag gesagt.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Trotz großem Veränderungsdruck wagen immer weniger Beschäftigte den Sprung in eine neue Branche. Für wen sich der Branchenwechsel jetzt lohnt.

Time
2 Minuten

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Time
3 Minuten

Wie kann der massive Kostenanstieg in der Pflegeversicherung eingedämmt werden? Und wie kann der Bund dabei helfen? Der Chef der Techniker Krankenkasse macht konkrete Vorschläge.

Time
2 Minuten

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Obergrenze für die Beiträge um 300 Euro extra steigen. Aber trifft dies wirklich Gutverdiener? Der Arbeitsmarkt-Experte Enzo Weber befürchtet das Gegenteil.

Time
5 Minuten

Eltern stehen oft zwischen Einmischen und Loslassen, wenn es um die Berufswahl ihrer Kinder geht. Experten raten: Begleiten statt bestimmen. So geht’s.

Time
2 Minuten

Die Koalition kehrt aus der Sommerpause zurück – und mit ihr die Kritik an geplanten Änderungen für die Krankschreibung.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026