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Habe ich Anspruch auf ein Diensthandy?

Manche Team-Kollegen bekommen ein Smartphone, andere nicht – geht das? Wann der Grundsatz der Gleichbehandlung greift.

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Mann steht auf der Straße und hält ein Smartphone in der Hand. Bild: IMAGO / MASKOT

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Berlin (dpa/tmn). Die einen fürchten, dass sie damit ständig für den Arbeitgeber erreichbar sein müssen. Die anderen finden, sie können ohne Diensthandy gar nicht arbeiten. Aber haben Beschäftigte eigentlich einen Anspruch auf ein Smartphone von der Firma?

„Ohne Weiteres nicht“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Ein Anspruch könne sich aber aus dem Arbeitsvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung ergeben.

Gleiches Recht für alle?

Bei Firmentelefonen kann auch der Fall der sogenannten betrieblichen Übung eintreten. Das heißt: Stellt der Arbeitgeber über längere Zeit ein Diensthandy zur Verfügung, ergibt sich daraus laut Bredereck ein Anspruch. Und: Wenn die Teammitglieder ein Diensthandy bekommen, kann sich ein Anspruch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten.

Es sei denn, es gibt für die Ungleichbehandlung sachliche Gründe. „In der Praxis haben häufig nur die leitenden Mitarbeiter und Arbeitnehmer im Außendienst oder im Vertrieb Diensthandys“, so Bredereck.

Kein Anspruch auf Privatnutzung

Übrigens gilt: Wer ein Firmenhandy gestellt bekommt, darf das nicht automatisch auch privat nutzen – von Notfällen einmal abgesehen. Aus einer „stillschweigenden Duldung durch den Arbeitgeber“ könne sich allerdings ein Anspruch ergeben, wie der Fachanwalt erklärt. „Arbeitnehmer sollten das aber immer ausdrücklich klären, da sie diesen Anspruch im Streitfall beweisen müssen.“

Bredereck empfiehlt im besten Fall eindeutige Regeln. Für Arbeitgeber könnten sich sonst – auch bei einer nur geduldeten Privatnutzung – datenschutzrechtlich erhebliche Probleme ergeben.

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