Ihre-Vorsorge Logo

Ist der Sportunfall im Betrieb ein Arbeitsunfall?

Manche Unternehmen bieten Betriebssport an, andere haben Fitnessräume für Beschäftigte. Was gilt, wenn man sich dabei verletzt.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Junge Frau liegt mit Gipsbein auf dem Sofa und schaut auf ihr Smartphone. Bild: IMAGO / Panthermedia / Antonio Guillem

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Hanteln stemmen, auf dem Laufband rennen oder auf dem Ergometer strampeln: Hat das Unternehmen einen Fitnessraum, können Beschäftigte sich dort etwa in der Pause Bewegung verschaffen. An sich gut für die Gesundheit. Doch was, wenn man sich verletzt?

Egal, ob Arbeits- oder Pausenzeit: „Haben Beschäftigte im Fitnessraum des Unternehmens einen Unfall, handelt es sich in jedem Fall um einen Arbeitsunfall“, sagt der Berliner Arbeitsrechtler Peter Meyer. Der Arbeitgeber muss den Unfall dann der zuständigen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft melden.

Und auch wer beim Betriebssport mitmacht, ist gesetzlich unfallversichert. Allerdings müssen dafür einige Kriterien erfüllt sein, schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf ihrer Website: Der Sport müsse als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz dienen. Und er muss regelmäßig stattfinden.

Auf die Sportart kommt's nicht an

Zudem müsse ein klarer organisatorischer Bezug zum Unternehmen bestehen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber die Örtlichkeit zur Verfügung stellt oder feste Zeiten vorgibt, heißt es bei der DGUV. Auch müssen die Teilnehmer im Wesentlichen Beschäftigte des Betriebes sein. Die Sportart spielt hingegen keine Rolle. Auch Inlineskaten könnte demnach versichert sein.

Wichtig jedoch: Es darf nicht um sportliche Höchstleistungen gehen – oder die Teilnahme an Wettkämpfen im Mittelpunkt stehen. Tritt eine Betriebsmannschaft zum Beispiel bei einem Fußballturnier an, so haben die Spielerinnen und Spieler demnach in der Regel keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Nicht jede Firma hat einen Fuhrpark – und auf dem Land sind auch Mietwagen rar. Kann der Arbeitgeber da auf den Privatwagen des Arbeitnehmers verweisen?

Time
2 Minuten

Nicht nur Rückzahlung, sondern möglicherweise auch ein Bußgeld: Justizministerin Hubig will Vermieter härter treffen, wenn sie sich nicht an die Regeln der Mietpreisbremse halten.

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026