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Jobcenter kürzen Bürgergeld deutlich häufiger

Im vergangenen Jahr kürzten die Jobcenter mehr Bürgergeldempfängern als zuvor die Leistungen – obwohl die Gesetze nicht verschärft wurden. Die Neuregelung kommt erst noch.

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Schild Jobcenter mit Öffnungszeiten.

© Nicht definiert

Nürnberg (dpa). Die Jobcenter haben Bürgergeldempfängern im vergangenen Jahr deutlich häufiger die Leistungen gekürzt als noch ein Jahr zuvor. Die Zahl der Leistungsminderungen sei 2025 im Jahresvergleich um 25 Prozent nach oben gegangen, teilte die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mit – und das, obwohl es im fraglichen Zeitraum keine gesetzliche Verschärfung der Sanktionspraxis gab. Diese wird erst Mitte des laufenden Jahres wirksam. 

Die Jobcenter zählten im vergangenen Jahr 461.400 Fälle, in denen solche Kürzungsmaßnahmen nötig geworden seien. Damit waren 0,9 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von einer Kürzung ihrer Bürgergeldbezüge betroffen. 

Häufigster Grund: versäumte Termine

In den weitaus meisten Fällen seien versäumte Termine der Grund gewesen (85 Prozent). In 31.000 Fällen wurden den Angaben der Bundesagentur zufolge Leistungsminderungen ausgesprochen, weil eine Arbeit nicht aufgenommen oder nicht fortgeführt wurde. Im Durchschnitt wurden die Bezüge um 8,3 Prozent gemindert. Das entspricht 66 Euro pro Monat.

Zum 1. Juli treten neue Regelungen in Kraft. Dann wird das bisherige Bürgergeld in die neue Grundsicherung überführt. Die Sanktionspraxis soll dann verschärft werden.


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