Berlin (dpa). In der schwarz-roten Koalition gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, in welchem Ausmaß Kinder von Pflegebedürftigen künftig mit ihrem Einkommen für die Pflege herangezogen werden sollen. Die Pflegebeauftragte der Regierung, Katrin Staffler (CSU), wandte sich dagegen, eine bestehende Einkommensgrenze von 100.000 Euro zu streichen, wie sie gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) deutlich machte. Eine Streichung der Regelung wird im Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für eine Pflegereform angekündigt.
Heute müssen erwachsene Kinder nur für die Pflegekosten ihrer Eltern einspringen, wenn sie mehr als 100.000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr haben. Im Entwurf für Warkens geplantes Pflegeneuordnungsgesetz wird eine Rücknahme dieser Regeln in einem separaten Verfahren angekündigt. Kommunen sollen so von steigenden Sozialhilfekosten entlastet werden. Staffler sagte: „Ich hielte es für falsch, die Grenze komplett wieder zu streichen.“
Anrechnungsgrenzen erst seit 2020
Eingeführt worden waren die Anrechnungsgrenzen mit einem 2019 beschlossenen Gesetz der damaligen schwarz-roten Regierung. Generell springt zunächst das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ ein, wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht zahlen können. Oft hatten die Behörden dann aber die Kinder zur Kasse gebeten, um einen Teil der Kosten zurückzubekommen, wenn die Ämter nicht im Einzelfall vor dem Aufwand solcher Verfahren zurückschreckten.
Der damalige Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte das Gesetz bei seiner Verabschiedung damit begründet, dass Pflegebedürftigkeit emotional und organisatorisch belastend sei und Angehörige wenigstens vor unkalkulierbaren Finanzrisiken geschützt werden müssten. Auch Staffler argumentierte: „Wir müssen anerkennen, dass die Kinder durch die Hilfebedürftigkeit ihrer Eltern ohnehin belastet werden.“ Für eine „faire Lastenverteilung“ solle nun über die richtige Höhe des freigestellten Einkommens gesprochen werden. Eine konkrete Zahl nannte sie nicht.
Mehr als 3.200 Euro für Heimplatz
Zuletzt mussten Betroffene im Bundesschnitt für einen Heimplatz im ersten Jahr 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche zahlen. Für Änderungen an dem fraglichen Angehörigenentlastungsgesetz wäre Heil-Nachfolgerin Bärbel Bas (SPD) zuständig.
Staffler forderte zudem Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf, eine Reform für eine staatlich geförderte private Pflegevorsorge vorzulegen. „Der bisherige ,Pflege-Bahr‘ ist ein Flop“, sagte sie. Die aktuelle Förderung beträgt maximal fünf Euro im Monat. „Zuständig ist aber das Finanzministerium. Von dort hoffe ich auf die nötige Unterstützung.“
