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Mehr Druck, mehr Sanktionen: Ab Juli gibt es Grundsicherung statt Bürgergeld

Erwerbsfähige Langzeitarbeitslose sollen künftig schneller wieder eine Arbeit aufnehmen. Das neue „Grundsicherungsgeld" wird daher schneller gekürzt oder sogar gestrichen, wenn der Betroffene nicht mitzieht. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Sachbearbeiterin in der Arbeitsagentur spricht mit einem Arbeitssuchenden.

© Nicht definiert

Erst die Beratung im Jobcenter, dann zügige Bewerbungen und Vorstellungsgespräche: So sollen Empfänger von Grundsicherung rasch wieder einen Job finden.

Berlin (dpa). Auf Menschen im Bürgergeld kommen ab 1. Juli entscheidende Änderungen zu. Die Leistung wird nicht nur in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umgetauft. Mit der Reform wächst auch der Druck, einen Job anzunehmen. Wirken Bezieher nicht mit, kann die Leistung monatlich gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden. Die wichtigsten Punkte im Überblick: 

Warum wird das System überhaupt reformiert?

Im Bundestagswahlkampf 2025 hatte CDU-Chef Friedrich Merz angekündigt, beim Bürgergeld „zweistellige Milliardenbeträge“ einsparen zu wollen. Zuletzt bezogen laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit etwa 5,2 Millionen Menschen die Leistung, davon 3,8 Millionen Erwerbsfähige. Alleinstehende bekommen 563 Euro im Monat. Für die Regelsätze sowie Kosten für Wohnen und Heizen plant der Bund 2026 mit rund 41 Milliarden Euro. Dazu kommen rund zehn Milliarden Euro für Verwaltungskosten und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Die neue Grundsicherung wird die Kosten nach Erwartung der Regierung keineswegs in „zweistelliger Milliardenhöhe“ senken, sondern bestenfalls in zweistelliger Millionenhöhe. Merz lobte den Plan nach der Verabschiedung im Bundestag trotzdem: „Das Prinzip 'Fördern und Fordern' gilt. Alle, die arbeiten können, sollen tatsächlich arbeiten. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit bei uns im Land.“ Sozialverbände kritisieren die Reform hingegen scharf, vor allem, weil sie Bezieher mit Kindern treffe.

Was soll die Reform bezwecken?

Erklärtes Ziel der Regierung ist, mehr Menschen raus aus der staatlichen Leistung und in bezahlte Arbeit zu vermitteln, auch mit individuelleren Hilfen. Grundsätzlich hält das Haus von Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) fest: „Wer Hilfe braucht, kann sich auf Unterstützung verlassen. Aber wer arbeiten kann, muss daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen.“ Dabei müssen erwerbsfähige Bezieher sich strikter an Termine und Pflichten halten. Der Hebel sind härtere Sanktionen, also mögliche finanzielle Einschnitte. 

Was heißt das, härtere Sanktionen?

Die Grundsicherung soll sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn ein Arbeitsloser keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt. Dann fließen rund 150 Euro im Monat weniger. Bei versäumten Jobcenter-Terminen soll gelten: Nach dem zweiten Mal greift die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Bei drei versäumten Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Wegfallen können auch Wohnkosten-Zahlungen. 

Die Behörden sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben – etwa durch einen Anruf oder Besuch. Psychisch Kranke sollen verschont bleiben. Die Koalition will damit das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen. Bislang treffen Sanktionen im Vergleich zu den Millionen Beziehern nur sehr wenige Menschen – im Schnitt etwa 30.000 im Monat. 

Was gilt für Eltern mit kleinen Kindern?

Auch für junge Eltern gelten künftig strengere Regeln. Die bisherige Rechtslage: Für Erziehende ist es erst ab dem dritten Geburtstag des Kindes zumutbar, eine Arbeit aufzunehmen oder einen Eingliederungs- oder Sprachkurs zu besuchen, sofern ein Kitaplatz zur Verfügung steht. Künftig soll diese Pflicht viel früher greifen: „Bei vorhandener Kinderbetreuungsmöglichkeit können Eltern mit Kindern im Alter von mindestens 14 Monaten von den Jobcentern im individuell zumutbaren Umfang zum Spracherwerb, zur Aus- oder Weiterbildung beziehungsweise zu einer Erwerbsarbeit verpflichtet werden“, erklärt das Sozialministerium.

Wie viel eigenes Vermögen darf man behalten?

Bisher durften Bezieher des Bürgergelds ihr eigenes Vermögen im ersten Jahr behalten, sofern es weniger als 40.000 Euro waren. Diese „Karenzzeit“ wird abgeschafft. Künftig gilt, dass Menschen bis 30 Jahre 5.000 Euro auf der hohen Kante behalten dürfen, im Alter bis 40 sind es 10.000 Euro, bis 50 sind es 12.500 Euro und darüber 20.000 Euro. „Wer Vermögen oberhalb der Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen“, erläutert das Sozialministerium. „Die Prüfung erfolgt zu Beginn des Leistungsbezuges.“ Allerdings: Speziell für die Altersvorsorge angespartes Kapital bleibt unangetastet.

Wie werden die Wohnkosten begrenzt?

Bisher wurden die tatsächlichen Wohnkosten bezahlt, wenn sie „angemessen“ sind. Maßstab dafür ist der Wohnungsmarkt vor Ort. Künftig werden die Kosten schon im ersten Jahr in der Grundsicherung gedeckelt, und zwar „auf das Eineinhalbfache der abstrakten örtlichen Angemessenheitsgrenze“, wie das Ministerium erläutert. 

Klingt kompliziert? Das Ministerium nennt das Beispiel eines Alleinstehenden, der in einer 2.000 Euro teuren Wohnung lebt und in die Grundsicherung rutscht. Liegt die „Angemessenheitsgrenze“ für einen Ein-Personen-Haushalt in der Kommune bei 600 Euro, dann ist der „Deckel“ im ersten Jahr bei 900 Euro. Den Rest müsste der Betroffene selbst finanzieren. Nach einem Jahr Karenzzeit würden nur noch 600 Euro vom Jobcenter übernommen. 

Kommunen können zusätzlich Höchstgrenzen pro Quadratmeter festlegen. Wieder ein Rechenbeispiel des Ministeriums: Wenn jemand auf zehn Quadratmetern wohnt, dann wären 600 Euro Miete eben nicht mehr „angemessen“. Würden die kommunalen Träger eine Höchstmiete von zum Beispiel 15 Euro pro Quadratmeter festlegen, dann würden nur 150 Euro im Monat bezahlt. Nächster Schritt wäre ein „Kostensenkungsverfahren“, also etwa Verhandlungen mit dem Vermieter. Die Bundesregierung sieht das als Mittel gegen Wuchermieten und Sozialmissbrauch.

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