Ihre-Vorsorge Logo

Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro

Rund sechs Millionen Beschäftigte sollen davon profitieren: Der Mindestlohn steigt wie geplant in zwei Schritten auf 14,60 pro Stunde.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Zwei Verkäuferinnen stehen nebeneinander in einem Lebensmittelladen. Bild: IMAGO / Westend61 / Mareen Fischinger

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Der Mindestlohn steigt wie geplant zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 pro Stunde. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Verordnung. Eine weitere Zustimmung durch Bundestag oder Bundesrat ist nicht nötig. 

Grundlage für die Anhebung ist eine Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Sie hatte sich im Juni nach kontroverser Debatte auf diesen Vorschlag geeinigt.
Die Arbeitgeber hatten einen großen politischen Druck kritisiert. Die SPD hatte etwa eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro zum nächsten Jahr gefordert. Aktuell liegt er bei 12,82 Euro. 

Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung. Die Bundesregierung setzt den Beschluss dann per Verordnung um. Von der Erhöhung sollen nach früheren Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) rund sechs Millionen Beschäftigte profitieren.

Bas: Mindestlohn ist Erfolgsgeschichte

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bezeichnete den Mindestlohn in Berlin als „Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen“. Mit der zweistufigen Anhebung bekämen sie spürbar mehr für ihre Arbeit, und Unternehmen könnten die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen. „Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit und Anerkennung derer, die unser Land Tag für Tag am Laufen halten.“

Die Regierung schätzt in ihrer Begründung zur Verordnung, dass auf Arbeitgeber im kommenden Jahr durch den Schritt zusätzliche Lohnkosten in Höhe von rund 2,2 Milliarden und im Jahr darauf um rund 3,4 Milliarden Euro zukommen könnten. 

„Bei vollständiger Überwälzung der Lohnerhöhungen“ könnten Preise für einzelne Waren und Dienstleistungen moderat steigen. Nennenswerte Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, seien nicht zu erwarten, heißt es weiter.


Weitere Artikel

Time
5 Minuten

Der Studienplatz ist da, das WG-Zimmer muss erst noch gefunden werden: In vielen Uni-Städten ist das eine echte Herausforderung. Wie man sie angehen kann – und was bei Zeitdruck hilft.

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026