Ihre-Vorsorge Logo

Minijob: Diese Extra-Zahlungen werden nicht angerechnet

538 Euro – mehr dürfen Minijobberinnen und Minijobber im Monat nicht verdienen, sonst werden Sozialabgaben fällig. Es gibt aber Zahlungen, die für diese Verdienstgrenze unerheblich sind.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Rentnerin jobbt in Gärtnerei. Bild: IMAGO / Panthermedia / leaf

© Nicht definiert

Manche Zuwendungen des Arbeitgebers sind für geringfügig Beschäftigte steuer- und abgabenbefreit.

Bochum (dpa/tmn). Minijobs erlauben es vielen, ein wenig Geld zu verdienen, ohne dabei direkt Sozialabgaben zahlen zu müssen. Interessant ist dieses Konzept etwa für Rentnerinnen oder Studenten. Allerdings ist der Verdienst gedeckelt – auf derzeit 538 Euro pro Monat. Die Minijob-Zentrale informiert über Zahlungen, die für diese Verdienstgrenze unerheblich sind, sich im Portemonnaie aber bemerkbar machen. 

Drei zusätzliche Zuwendungen im Überblick:

1. Steuerfreie Zuschläge

Wer nachts, an Sonn- oder Feiertagen arbeitet, bekommt dafür häufig einen Zuschlag. Dieser ist in der Regel steuerfrei und somit auch für die Sozialversicherung beitragsfrei. Wichtig dafür: Der Grundverdienst, auf dem die Berechnungen beruhen, darf 25 Euro pro Stunde nicht übersteigen.

2. Inflationsausgleichsprämie

Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Arbeitgeber diese Prämie steuer- und beitragsfrei an ihre Beschäftigten auszahlen – auch an geringfügig Beschäftigte, also Minijobberinnen und Minijobber. Die Obergrenze liegt bei 3.000 Euro, die Prämienhöhe legt der Arbeitgeber fest. Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen stattfinden – auf die Verdienstgrenze beim Minijob hat das keinen Einfluss.

3. Zuschläge für das Deutschlandticket

Ermöglicht Ihr Arbeitgeber Ihnen Zuschüsse für das Deutschlandticket oder finanziert es sogar ganz? Greifen Sie zu, denn auch dieses Extra bleibt für geringfügig Beschäftigte steuer- und beitragsfrei.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Zahlen der Bundesagentur für Arbeit beleuchten, wer von den „erwerbsfähigen“ Menschen über viele Jahre auf Hilfe angewiesen ist. Was helfen könnte, ist teilweise umstritten.

Time
2 Minuten

Die Frage nach dem Kinderwunsch ist der No-Go-Klassiker im Bewerbungsgespräch. Welche Fragen außerdem unzulässig sind – und wie man am besten damit umgeht.

Time
1 Minuten

Die EH-55-Förderung ist beliebt, nun legt das Bauministerium nach. Wer davon profitieren will, muss allerdings schnell sein.

Time
2 Minuten

Wie viel spart man wirklich durch die Führerscheinreform? Verkehrsminister Steffen Bilger nennt erstmals konkrete Zahlen – und erklärt, warum nicht alle Fahrschüler gleichermaßen profitieren.

Time
1 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) will, dass die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung erhalten bleibt. Ansonsten könnte für pflegende Angehörige faktisch eine Kürzung bevorstehen.

Time
5 Minuten

Wer verspricht Landarzt zu werden, bekam leichter einen Studienplatz. Doch gegen die Quotenregelung gibt es zahlreiche Klagen. Erstmals hat ein Gericht nun einige grundsätzliche Fragen klargestellt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026