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Ministerin: Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen

Die Mietpreisbremse ist verlängert, doch es gibt Möglichkeiten für Vermieter, sie zu umgehen. Sie brauchen dafür lediglich ein paar Möbel.

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Junge Familie in der Küche

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will die Umgehung der Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen stoppen. Die geltenden Regeln hätten viele Schlupflöcher, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. „Deshalb meinen manche Vermieter, man könne die Mietpreisbremse umgehen, indem man in seine Wohnung zwei Stühle stellt. Wir wollen dieser Masche einen Riegel vorschieben.“ 

Der Bundestag hatte die Mietpreisbremse in dieser Woche bis 2029 verlängert. Sie gilt grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen. Vermieter können jedoch zusätzlich zur Kaltmiete einen Möblierungszuschlag verlangen. Diesen müssen sie nicht gesondert im Mietvertrag ausweisen, so dass er für Mieter schwer nachzuvollziehen ist. 

Was können Vermieter verlangen?

Hubig sagte, sie wolle besser regeln, was Vermieter für die Möbel verlangen können. „Es macht einfach einen Unterschied, ob Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche so gestaltet sind, dass man da mit einem Koffer einziehen kann, oder ob da nur ein Tisch und zwei Stühle stehen.“ 
Der Sozialverband Deutschland hob hervor, viele Menschen wüssten nicht mehr, wie sie ihre Miete bezahlen sollten. „Es reicht nicht, bestehende Regeln nur zu verlängern, wenn Vermieter sie weiterhin umgehen können.“ Es sei richtig, dass die Ministerin die Schlupflöcher schließen wolle.

Hubig: Das hat System

Die Ministerin sagte, ihr selbst seien in Berlin teilmöblierte oder teilgewerblich zu nutzende Wohnungen zu extrem hohen Preisen angeboten worden. „Das hat System“, stellte Hubig fest. Diese Praxis werde man nicht weiter hinnehmen. „Aber: Wenn eine Wohnung zu einem angemessenen Preis real möbliert vermietet wird, dann ist dagegen nichts einzuwenden.“

Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies ist die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist. Es gibt allerdings Ausnahmen wie Neubauten, die nach 2014 erstmals vermietet wurden und umfassend modernisierte Wohnungen.

Weitere Korrekturen angekündigt 

Auch der Deutsche Mieterbund forderte bei seinem am Samstag beendeten Mietertag in Rostock unter anderem, die Vermietung möblierter Wohnungen stärker zu regulieren. Der Verband erinnerte daran, dass in 53 Prozent der Haushalte in Deutschland die Menschen zur Miete lebten. Mehr als drei Millionen Haushalten müssten für die Wohnkosten mehr 40 Prozent des Netto-Einkommens ausgeben. 

Die Justizministerin kündigte auch Regeln zur sogenannten Schonfristzahlung an. Sie soll verhindern, dass Mieter in die Obdachlosigkeit rutschen. „Wer mit der Miete im Rückstand ist, soll die ordentliche Kündigung abwenden können, indem er die Miete nachzahlt“, erklärte Hubig. „Außerdem werden wir dafür sorgen, dass die Übersicht über die Nebenkosten transparenter wird.“ Zudem wolle sie dafür Sorge tragen, Mieterinnen und Mieter mit Indexmietverträgen nicht überfordert werden, wenn die Verbraucherpreise anziehen.


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