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Prien für höhere Mindest- und Höchstbeträge beim Elterngeld

Das Elterngeld verliert seit Jahren an Kaufkraft. Familienministerin Prien sieht sich trotzdem unter Sparzwang. Spielraum gibt es aus ihrer Sicht an einer bestimmten Stelle.

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Junge Familie mit zwei Kleinkindern

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Bundesfamilienministerin Karin Prien will die Einkommensgrenze beim Elterngeld trotz Spardrucks nicht antasten. Daran wolle sie “nichts verändern”, sagte die CDU-Politikerin im Deutschlandfunk. “Ich würde bei den Mindest- und Höchstbeträgen eher darüber nachdenken, noch mal ein Stück weit nach oben zu gehen.” Einsparungen müssten an anderer Stelle erreicht werden, sagte Prien. “Da bieten sich einmal die Partnerschaftlichkeit, aber zum anderen auch die Bezugsdauer an.”

In einer Pressekonferenz in Berlin ergänzte Prien, dass Details zum Elterngeld bis zum geplanten Kabinettsbeschluss über den Bundeshaushalt am 7. Juli ausgehandelt würden. Spielraum entstehe durch die sinkenden Kinderzahlen: “Die Frage, inwieweit der Rückgang der Geburtenzahlen, der ja auch schon zu einer erheblichen Einsparung führt, inwieweit der mitzuberücksichtigen ist bei dem Sparprogramm, ist eine ganz entscheidende Frage”, sagte Prien. 

Sie stellte klar, dass die Einsparungen beim Elterngeld von ihrem Ministerium zusätzlich zu einer vom Finanzministerium gewünschten pauschalen Kostensenkung von einem Prozent des Etats erbracht werden müsse. “Das sind 170 Millionen, dafür haben wir konkrete Vorschläge vorgelegt”, sagte Prien. “Das hat mit dem Elterngeld noch gar nichts zu tun. Das Elterngeld kommt obendrauf.”

“Lust auf Kinder”

Die Ministerin pocht auf Erhalt der Familienleistung. In dem Radiointerview sagte sie: “Aus meiner Sicht muss es ja immer darum gehen, die Rahmenbedingungen für Familien so zu gestalten, dass Menschen in Deutschland mehr Lust auf Kinder haben.” Daher dürften Familien auch nicht diejenigen sein, “die am ehesten herangezogen werden, wenn es um Sparen geht”. Wer bereits Elterngeld beziehe oder fest damit plane, könne sich auf die geltenden Regelungen verlassen. 

Das Elterngeld ist ein Einkommensersatz für Mütter und Väter, wenn sie für die Kinderbetreuung eine Auszeit von der Arbeit nehmen. Die Einkommensgrenze liegt für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro. Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des vorherigen Nettolohns des Beziehers. Der Mindestbetrag sind 300, der Höchstbetrag 1.800 Euro im Monat. Die Sätze wurden seit 2007 nicht angepasst.

Im laufenden Jahr stellt der Bund rund 7,5 Milliarden Euro für die Leistung bereit. Wegen des allgemeinen Spardrucks hatte die Bundesregierung im Zuge der Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr Einsparungen vereinbart. Prien zeigte sich zuversichtlich, dass die Koalition “ein gutes Modell hinkriegen” werde. 

Elterngeld soll attraktiv bleiben

Prien sagte, es müsse auch künftig attraktiv sein, Elterngeld zu beziehen – für Männer und Frauen gleichermaßen. Viele Frauen blieben nach der Geburt eines Kindes dauerhaft in Teilzeit, “mit erheblichen Folgen für unser Sozialversicherungssystem”. Derzeit wird das Basiselterngeld bis zu 14 Monate gezahlt, wenn Paare sich den Zeitraum aufteilen. “Mir wäre auch sehr daran gelegen, die Partnerschaftlichkeit hier auszubauen”, sagte Prien.

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