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Rund jeder dritte Vater mit Elterngeld-Höchstbetrag

Väter haben im vergangenen Jahr im Schnitt deutlich mehr Elterngeld im Monat bezogen als Mütter. Bei der Gesamthöhe ergab sich dagegen ein umgekehrtes Bild.

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Vater hält ein Baby auf dem Arm. Bild: IMAGO / Panthermedia / WavebreakmediaMicro

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Wiesbaden (dpa). Die Höhe des monatlichen Elterngelds ist im vergangenen Jahr zwischen Männern und Frauen sehr unterschiedlich ausgefallen. Väter erhielten wesentlich mehr, bei der Gesamtsumme des bezogenen Elterngelds lagen dagegen die Mütter deutlich vorn, wie das Statistische Bundesamt im Wiesbaden mitteilte.

So erhielten Väter im Schnitt 1.337 Euro Elterngeld pro Monat, Mütter kamen dagegen mit durchschnittlich 830 Euro auf einen viel geringeren Betrag. Hierfür gibt es zwei Gründe: „Zum einen waren Väter vor der Geburt häufiger erwerbstätig (96 Prozent) als Mütter (76 Prozent)“, erklärten die Statistiker. „Zum anderen lag das Einkommen, das zur Berechnung des Elterngelds diente, bei erwerbstätigen Vätern im Schnitt mit 2.344 Euro deutlich über dem der erwerbstätigen Mütter (1.789 Euro).“

Kürzere Bezugsdauer bei Vätern wirkt sich auf Gesamtsumme aus

Bei der Gesamthöhe über den kompletten Bezugszeitraum ergebe sich dagegen ein umgekehrtes Bild: Laut den Angaben beanspruchten Väter, die 2024 Elterngeld bezogen, insgesamt durchschnittlich 4.185 Euro. Damit lagen sie weit unter dem Durchschnitt der Mütter mit 11.462 Euro. „Der Unterschied erklärt sich dadurch, dass Väter in der Regel deutlich kürzer Elterngeld beziehen als Mütter“ hieß es. So lag die durchschnittliche voraussichtliche Bezugsdauer bei Vätern bei 3,8 Monaten. Die der Mütter war laut der Statistik mit 14,8 Monaten fast viermal länger.

Den Daten zufolge hatte jeder dritte Vater, der im vergangenen Jahr Elterngeld bezog, Anspruch auf den Höchstbetrag. Bei den Müttern war es nur jede Achte. So bezogen 32 Prozent der Väter und 12 Prozent der Mütter im ersten Bezugsmonat den von 1.800 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 900 Euro Elterngeld Plus. „Insgesamt hatten 17 Prozent der Eltern Anspruch auf den Höchstbetrag“, teilten die Statistiker mit. 

Jede achte Mutter bezog den Höchstbetrag

Laut Bundesamt haben diejenigen Anspruch auf den Höchstbetrag, die vor der Geburt ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen abzüglich pauschaler Steuern und Sozialabgaben von mindestens 2.770 Euro hatten. Einen Elterngeldanspruch in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro Elterngeld Plus wiederum erhielten 21 Prozent der Eltern – bei Männern waren es 7 Prozent der Empfänger und bei Müttern gut ein Viertel (26 Prozent).

Das Elterngeld Plus wurde 2016 eingeführt und fällt monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt, so dass es insgesamt etwa den gleichen Gesamtbetrag ergibt.


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