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Schuldner dürfen ab Juli mehr Geld für sich behalten

Ab Juli dürfen von Pfändungen betroffene Schuldner mehr Geld von ihrem Einkommen behalten. Die Pfändungsgrenzen steigen. Meist gelingt die Umsetzung automatisch – aber nicht immer.

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Alte Frau holt Münzen aus ihrer Geldbörse. Bild: IMAGO / Schöning / imago stock&people

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Düsseldorf (dpa/tmn). Schuldner, die von Lohn- und Kontopfändungen betroffen sind, haben bald mehr Geld zur Verfügung. Zum 1. Juli steigen die Pfändungsfreibeträge wieder an – in diesem Jahr um rund zwei Prozent. Künftig sind damit Einkünfte unterhalb von 1.590 Euro vor dem Zugriff der Gläubiger voll geschützt, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Ist der Schuldner oder die Schuldnerin unterhaltspflichtig für eine Person, steigt der Grundfreibetrag am rund 598 Euro an, für die zweite bis fünfte Person kommen je etwa weitere 333 Euro on top.

Die Pfändungsfreibeträge geben an, wie viel Geld Schuldnerinnen und Schuldnern monatlich von ihrem Arbeitseinkommen oder den Sozialleistungen erhalten bleiben muss, um ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten zu können. Alle Beträge, die darüberliegen, dürfen Arbeitgeber und Banken dem Zugriff der Gläubiger aussetzen.

Nicht immer erfolgt die Anpassung automatisch

Die Anpassung der Freibeträge geschieht in der Regel automatisch, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Es gibt aber Fälle, in denen Schuldnerinnen und Schuldner aktiv werden müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn der unpfändbare Betrag von einem Amtsgericht oder durch einen vollstreckenden öffentlichen Gläubiger wie Finanzamt oder Stadtkasse individuell bestimmt wurde. 

In solchen Fällen müssen Betroffene schnellstmöglich eine Neufestsetzung bei der Stelle beantragen, die die Entscheidung getroffen hatte. Denn solange die Neufestsetzung nicht steht, müssen Arbeitgeber und Banken die alten Beträge weiter beachten. In der Zwischenzeit zu hohe gepfändete Beträge können nicht zurückgefordert werden.

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