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Urteil: Kein Geld zurück nach Tod des Lebenspartners

Nach einer Trennung können ehemalige Partner finanzielle Zuwendungen unter Umständen zurückfordern. Anders sieht es beim Tod des Ex-Partners aus.

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Richterhammer. Bild: IMAGO / Imaginechina-Tuchong

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Dresden (dpa/tmn). Wer seinen nicht ehelichen Partner regelmäßig finanziell unterstützt, kann das Geld nach dessen Tod nicht einfach von den Erben zurückfordern. Das hat das Oberlandesgericht in Dresden (Aktenzeichen: 4 U 656/19) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Partnerin verlangte Geld von den Erben zurück

Im konkreten Fall hatte eine Frau ihrem Partner monatlich rund 200 bis 300 Euro in bar gegeben, einmal sogar 1.900 Euro. Von dem Geld sollte ein Wohnmobil angeschafft werden. Tatsächlich wurde damit aber das tägliche Leben finanziert. Als der Mann bei einem Unfall starb, verlangte die Frau diese Zahlungen von dem Erben zurück.

Ohne Erfolg: Eine Zuwendung könne zwar dann zurückverlangt werden, wenn sie im Vertrauen darauf erbracht worden sei, dass die Beziehung dauerhaft Bestand habe und diese Erwartungen enttäuscht worden seien. Das sei bei einer Trennung der Fall, nicht aber beim Tod des Partners, so das Gericht. Der Frau sei es außerdem angesichts ihrer wirtschaftlichen Situation zumutbar, das Geld nicht zurückzubekommen.

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