Ihre-Vorsorge Logo

Veränderte Voraussetzungen für Arbeitslosengeld

Eine ab 2020 geltende Änderung der Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld werden voraussichtlich rund 20.000 Arbeitslose nutzen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Junge Menschen in der Arbeitsagentur Berlin Mitte laufen durch das Foyer. Bild: IMAGO / photothek / Thomas Trutschel

© Nicht definiert

Nürnberg (iab). Um Arbeitslosengeld beanspruchen zu können, muss man innerhalb der letzten 24 Monate, der sogenannten Rahmenfrist, mindestens 12 Monate beschäftigt gewesen sein. Ab dem Jahr 2020 verlängert sich die Rahmenfrist von 24 auf 30 Monate.

Mit Daten aus dem Jahr 2017 – das sind die aktuellsten, die für die Berechnungen geeignet sind – hat die IAB-Forscherin Gesine Stephan untersucht, wie viele Arbeitslose die Änderung der Rahmenfrist nutzen werden. Im Jahr 2017 wären es gut 20.000 Personen gewesen.

Nicht alle Personen die dafür in Betracht kommen, beantragen Arbeitslosengeld

Theoretisch hätten aufgrund der Änderung sogar rund 50.000 Personen zusätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Tatsächlich beantragen aber bei weitem nicht alle Personen Arbeitslosengeld, die rein rechnerisch dafür in Betracht kommen. Manche ziehen sich nach einem Beschäftigungsverhältnis zeitweise vom Arbeitsmarkt zurück, beispielsweise weil sie ein Studium aufnehmen. Andere beantragen Rente. Auch die Rückkehr von Saisonarbeitnehmern in ihr Heimatland spielt hier eine Rolle.

50.000 Personen haben einen zusätzlichen Arbeitslosengeld-Anspruch

Unter den rund 50.000 Personen in Deutschland, die 2020 einen zusätzlichen Arbeitslosengeld-Anspruch hätten, sind gut 10.000, die ohne die geänderten Anspruchsvoraussetzungen statt dem Arbeitslosengeld nur Arbeitslosengeld II bekämen. Ein Teil von ihnen wird aber auch parallel zum Arbeitslosengeld-Bezug weiter auf das Arbeitslosengeld II angewiesen sein, da ihr Arbeitslosengeld-Anspruch zu niedrig ist, um davon leben zu können.

Weitere Informationen:


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Nicht jeder liebt Veränderung. Manchmal hat der Chef Ideen, die Arbeitnehmer nicht begrüßen. Ein Wechsel vom Innen- in den Außendienst zum Beispiel. Darf er das erzwingen?

Time
2 Minuten

Ein Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber kann teuer werden. Wann eine Rechtsschutzversicherung im Job sinnvoll ist und worauf Arbeitnehmer achten sollten.

Time
1 Minuten

Trotz eines Rückgangs bei Insolvenzen im August steigt die Zahl betroffener Arbeitsplätze deutlich. Warum das IWH weiter mit mehr Pleiten rechnet.

Time
2 Minuten

Nach einer Kündigungsschutzklage unter Anrechnung von Resturlaub bleibt eine unwiderrufliche Freistellung unter Umständen wirksam – auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht. Worauf es ankommt.

Time
4 Minuten

Rund 6.700 Schülerinnen und Schüler wurden im vergangenen Jahr auf Kompetenzen wie Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften getestet. Im internationalen Vergleich fällt der Negativtrend in Deutschland besonders stark aus.

Time
4 Minuten

Krieg, Klimawandel, Sorgen um den Job: Junge Erwachsene haben Zukunftsängste. Das ist ein Grund, weshalb die erhoffte Zahl an Kindern je Frau hierzulande auf rund 1,7 gefallen ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026