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Riester-Banksparplan: Gericht untersagt Negativzinsen

Negativzinsen und Altersvorsorge lassen sich nicht vereinbaren. Das hat das Oberlandgericht Stuttgart geurteilt und der Kreissparkasse Tübingen eine entsprechende Vertragsklausel untersagt. Aber sind Negativzinsen damit für alle Riester-Sparer dauerhaft vom Tisch?

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Bronzestatuette Justizia vor brauner Wand.

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„Negativzinsen widersprechen dem Grundgedanken der Altersvorsorge“

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die gegen die Klausel geklagt hatte, begrüßte die Entscheidung: „Negative Grundzinsen widersprechen dem Grundgedanken der Altersvorsorge und haben in diesen Verträgen nichts zu suchen“, sagt der VZ-Experte Niels Nauhauser. Für betroffene Riester-Sparer sieht er gute Chancen auf finanziellen Ausgleich: „Sollte das Urteil gegen die Sparkasse rechtskräftig werden, müsste sie allen Kunden die Negativzinsen, die sie vom Bonuszins abgezogen hat, rückwirkend gutschreiben“.

Bundesgerichtshof könnte Verbrauchern Sicherheit bringen

Uwe Döhler, Altersvorsorge-Experte bei der Stiftung Warentest hofft für die Verbraucher, dass der Streitfall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landet. Denn erst nach höchstrichterlicher Bestätigung des Stuttgarter Urteils hätten auch Sparer anderer Banken und Sparkassen Rechtssicherheit. Dann wären Negativzinsen auf Riester-Produkte dauerhaft vom Tisch.

„Mit so einer Niedrigzinsphase, wie wir sie seit fast zehn Jahren haben, hat niemand gerechnet. Da fliegen vielen Anbietern ihre Produkte um die Ohren“, sagt Döhler. Dass noch keine Fälle bekannt sind, in denen Sparer wirklich Zinsen von unter 0% bekommen haben, liege am Erfindungsreichtum der Geldhäuser: Bonuszinsen werden verrechnet, Kontoführungsgebühren erhöht.

Sind Sie betroffen? Sparer sollten Verträge prüfen

Ob sie von Negativzinsen betroffen sind, sei für Sparer schwer herauszufinden – zumal Anbieter ihre Kunden nicht explizit über Zinsanpassungen informieren, betont Döhler, „selbst in den jährlichen Kontoauszügen nicht“. Und eine mögliche Information auf der Website des Anbieters bekämen Kunden nicht unbedingt mit. „Da gilt leider eine Holschuld für die Verbraucher, ihren Vertrag im Auge zu behalten und nachzufragen“. Ein Anhaltspunkt könne der Jahreskontoauszug aber durchaus sein: „Vergleichen Sie die Höhe der Zinsen mit denen aus dem Vorjahr“, rät der Finanztest-Experte.

Für Altersvorsorge nicht nur auf Riester bauen

Sollten Sparer Ihre Verträge im Zweifel einfach kündigen? „Nein, denn dann müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden“, bremst Döhler. „Riester ist ohnehin ein verhältnismäßig kleiner Baustein der Altersvorsorge. Wer kann, sollte Zulagen und Steuervorteile mitnehmen, aber darüber hinaus zusätzlich fürs Alter vorsorgen, zum Beispiel über ETFs“.

Für einige Sparer kann es sich angesichts niedriger Zinsen dennoch lohnen, vom Riester-Banksparplan in einen Riester-Fondssparplan zu wechseln (Tipps, wie der Wechsel funktioniert).

Tipp:

Nicht nur die Kreissparkasse Tübingen verrechnet Bonuszinsen mit Negativzinsen. Ob Sie betroffen sind und wie Sie entgangene Bonuszinsen zurückfordern können, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf Ihrer Internetseite zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-bawue.de

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