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Riester für Beamte

Auch Beamte können ihre Altersvorsorge um eine Riester-Rente bereichern. Doch vorher gilt es ein paar Fallstricke aus dem Weg zu räumen.

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Mann im Büro mit Taschenrechner, Kugelschreiber und Block. Bild: IMAGO / INSADCO / imago stock&people

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Um Zulagen und Steuervorteile zu bekommen, brauchen Riester-Sparer ihre Sozialversicherungsnummer, die für die Anträge wichtig ist. Falls sie keine Sozialversicherungsnummer haben und als Beamter auch nicht rentenversicherungspflichtig sind, müssen sie eine sogenannte Zulagenummer beantragen. Diese Nummer beantragen Beamte, Richter und Berufssoldaten über ihre Besoldungsstelle bzw. über ihren Arbeitgeber bei der zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. 

Ihre Einverständniserklärung ist wichtig!

Bei Soldaten, Beamten und Richten werden die Einkommensdaten nicht bei den Rentenversicherungsträgern gespeichert. Die Konsequenz bei der Riester-Rente: Sie bekommen nach Abschluss eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages die Förderung der Riester-Rente nur dann, wenn sie bei Ihrer Besoldungsdienststelle oder dem Arbeitgeber eine Einverständniserklärung zur Weitergabe ihrer Einkommensdaten an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) abgeben. Mit dieser Erklärung erlauben es Beamte, dass die Besoldungsstelle oder der Arbeitgeber der ZfA jährlich die erforderlichen Daten mitteilt, um den Mindesteigenbeitrag und die Kinderzulage ermitteln zu können, und die Zulagestelle diese Daten für das Zulageverfahren verarbeitet und nutzt. Bei versicherungsfrei Beschäftigten kann mit der Einverständniserklärung bestätigt werden, dass eine beamtenähnliche Versorgung besteht. Ohne dieses Einverständnis ist keine Förderung der Riester-Rente möglich. 

Förderung der Altersvorsorge

Die Förderung eines privaten Altersvorsorgevertrages nach dem Riester-Modell ist für Beamte im Prinzip nicht anders geregelt als für Arbeitnehmer. Sie erhalten die Grundzulage und ergänzend Kinderzulagen, die auf den Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben werden. Derzeit bekommt der Beamte als Riester-Sparer selbst 154 Euro, pro Kind gibt es 185 Euro, ist der Nachwuchs erst 2008 auf die Welt gekommen, sind sogar 300 Euro fällig. Neben den Zulagen für die Riester-Rente haben Beamte aber auch die Möglichkeit, Ihre Sparbeiträge für die Riester-Rente als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend zu machen. Übersteigt der Steuervorteil die bewilligten Zulagen, bekommt der Sparer die Differenz über die Steuererklärung ausgezahlt.

Beispiel: Sie erhalten für Ihren Riester-Vertrag 154 Euro Grundzulage und 185 Euro als Kinderzulage. Ihre Beiträge in Höhe von 2.100 Euro werden als Sonderausgaben abgesetzt und führen zu einer Steuerersparnis von insgesamt 798 Euro. Nach Abzug der Zulagen bekommen Sie dann über die Steuererklärung für Ihre Riester-Rente als Beamter eine Erstattung von 459 Euro.

Voraussetzung ist jedoch, dass der sogenannte Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag eingezahlt wurde: Der liegt bei vier Prozent der Bezüge, maximal jedoch bei 2.100 Euro, wobei die Zulagen hier mitzählen. Ein Beamter mit zwei Kindern und Bezügen in Höhe von 36.000 Euro muss 1.440 Euro im Jahr in seinen Riester-Vertrag einzahlen. Da er für sich und seine beiden Kinder bereits 524 Euro Zulagen bekommt, muss er selber den Betrag nur noch auf 1.440 Euro aufstocken und 916 Euro zahlen. 

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