Stuttgart (dpa/tmn). Eigentlich klingt das Geschäft gut: Bei einer betrieblichen Altersversorgung schließt der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung ab und überweist vom Gehalt einen Betrag zum Aufbau der Altersversorgung für den Beschäftigten.
Niels NauhauserDoch: Viele Pensionskassen haben finanzielle Probleme, berichtet die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 05/2021). Jede vierte Pensionskasse wird demnach von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beobachtet. „Die Kassen sind oft durch ihre Geschäftspolitik in Schwierigkeiten geraten“, erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Interview.
Und dann können Sie auch nicht einfach den Anbieter wechseln, denn das hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Als Betroffener können Sie nur hoffen, dass die Finanzaufsicht alles dafür tut, dass die Verträge eingehalten und die Lasten fair verteilt werden.
Ob sich das Angebot lohnt, hängt auch vom Arbeitgeberzuschuss ab. Seit 2019 müssen sich Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Verträgen mit 15 Prozent am Bruttobeitrag beteiligen. Ab einem Zuschuss von etwa 30 Prozent wird es interessant. Denn: Beschäftigte sparen zwar Steuern und Sozialabgaben, weil die Beiträge vom Bruttogehalt abgehen. In der Auszahlungsphase ist die Rente aber zu 100 Prozent steuerpflichtig und Sozialabgaben fallen dann auch an. Die Abgaben verschieben sich also nur in die Rentenphase.
Der Staat unterstützt Arbeitnehmer bei der Altersvorsorge – aber wie funktioniert das eigentlich mit der Betriebsrente? Und für wen lohnt sich betriebliche Altersvorsorge (bAV)? ihre-vorsorge.de informiert.
