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Bundesrat: Altersvorsorge-Reform „geht an Interessen der Sparerinnen und Sparer vorbei“

Länderkammer kritisiert Entwurf der Bundesregierung: Geplantes Standarddepot bietet erneut Raum für „überteuerte Angebote“ wie bei der Riester-Rente.

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München (tö). Der Bundesrat hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für eine Reform der privaten Altersvorsorge deutlich kritisiert. Der Entwurf bleibe „weit hinter den Versprechungen des Koalitionsvertrags (….) zurück“, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer. Und weiter: „Ein echtes Standardprodukt muss (…) transparent, kosteneffizient und renditestark sein – und vor allem echte Vergleichbarkeit ermöglichen“. Mit dem Gesetzesentwurf werde dieses Ziel aber nicht erreicht. Stattdessen sei zu befürchten, dass weiter „ein großer Teil derjenigen Verbraucherinnen und Verbraucher, die keine Erfahrungen mit Anlagen in Investmentfonds besitzen, nicht die Möglichkeit staatlich geförderter, kapitalmarktgestützter Altersvorsorgedepots nutzen wird und stattdessen in Altersvorsorgeprodukte einzahlen wird, die kaum Rendite erwirtschaften“. Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Entwurf soll den Weg für Alternativen zu der als unrentabel und zu teuer geltenden Riester-Rente freimachen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Geplanter Kostendeckel viel zu hoch

Nach Auffassung des Bundesrats lässt das bisher geplante Reformkonzept „Millionen von Fonds-Kombinationen zu, die allesamt unter dem Begriff Standarddepot von verschiedenen Anbietern angeboten werden können“. Der geplante Kostendeckel für die Standarddepots könne so nicht „die erhoffte Wirkung (…) entfalten“. Dafür sei der geplante Kostendeckel auch viel zu hoch. „So liegt der Kostendeckel mit 1,5 Prozent rund siebenmal höher als die Kosten, die üblicherweise für einen breit streuenden Aktien-ETF anfallen“, warnt der Bundesrat. Das geplante Standarddepot in seiner jetzigen Ausgestaltung gehe „somit an den Interessen der Sparerinnen und Sparer vorbei“. Stattdessen werde erneut Raum geschaffen „für überteuerte Angebote, wie es sie schon seinerzeit bei der Riester-Rente gab“. Dies verhindere, dass bei den Vorsorgesparenden „verlorengegangenes Vertrauen zurückgewonnen wird“. Der Bundesrat fordert daher den Kostendeckel deutlich zu senken.

Bundesrat verlangt „echtes“ Standardprodukt wie in Schweden

Als Alternative verlangt die Länderkammer „ein staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes ,echtes‘ Standardprodukt“, das zu gleichen Wettbewerbsbedingungen mit den anderen Produkten konkurrieren kann. Nur so könne es gelingen, „Orientierung in einem unübersichtlichen Markt zu geben“. Großbritannien und Schweden, so der Bundesrat, „zeigen bereits eindrucksvoll, wie moderne Altersvorsorge mit vergleichbaren Standardprodukten funktionieren kann“. Ein solches Standardprodukt wäre „die Grundlage für die perspektivische Einführung einer automatischen Teilnahme mit Austrittsrecht („Opt-Out-Modell“) in der privaten Altersvorsorge“. 

In der Stellungnahme des Bundesrates finden sich einige zusätzliche Forderungen, die Stoff für die Diskussion über die Reform der privaten Altersvorsorge bieten. So macht sich die Länderkammer dafür stark, den Kreis der Förderberechtigen auf Selbstständige auszuweiten, da bei diesen ein erhöhtes Risiko für Altersarmut bestehe. Selbständige profitieren bislang bereits von Steuervorteilen, wenn sie sich für die staatlich geförderte Rürup-Rente entscheiden. 

Höchstbetrag für Sonderausgaben anheben

Die Länderkammer wünscht sich den Sonderausgaben-Höchstbetrag von den geplanten 1.800 Euro auf 3.000 Euro anzuheben. „Dies soll Altersvorsorgende motivieren, einen höheren Eigenbeitrag für den eigenverantwortlichen Aufbau ihrer zusätzlichen Altersvorsorge zu leisten.“ Ziel müsse es sein, „ein angemessenes Versorgungsniveau im Alter zu erreichen“, heißt es in der Stellungnahme. 

Außerdem spricht sich der Bundesrat dafür aus, einen einheitlichen Mindesteigenbeitrag von jährlich 120 Euro einzuführen. Der Mindesteigenbeitrag wäre dann nicht wie bisher bei der Riester-Rente vom Einkommen abhängig. Dadurch werde es leichter, die Förderung auf andere Gruppen auszuweiten, argumentiert die Länderkammer.


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