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DIW für Verpflichtung zur kapitalgedeckten Altersvorsorge

Die geförderte Altersvorsorge auf Basis der Freiwilligkeit sollte abgeschafft werden, fordern die Berliner Wirtschaftsforscher. Wie andere Stimmen kritisieren sie, dass der staatliche Zuschuss proportional zum Eigenbeitrag des Sparenden erfolgt.

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Tafel mit Aufschrift Altersvorsorge und Puzzleteile mit Aufschrift Aktien, Private Vorsorge und Lebensversicherung.

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München (tö). Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat in einer Analyse die bisherige Riester-Förderung der privaten Altersvorsorge mit dem neuen Fördersystem verglichen, dem noch der Bundesrat zustimmen muss und das zum 1. Januar 2027 wirksam werden soll. Das Fazit: Die geförderte Altersvorsorge auf Basis der Freiwilligkeit sollte besser abgeschafft und die Menschen zu einer zusätzlichen kapitalgedeckten Vorsorge verpflichtet werden. 

„Das neu beschlossene Altersvorsorgedepot löst zwar ein paar Mängel der Riester-Rente, aber es macht auch mehrere Fehler", erklärt Johannes Geyer, einer der Studienautoren. „Zum Beispiel setzt es weiterhin auf Freiwilligkeit – dabei wissen wir, dass dies die notwendige Verbreitung einer zusätzlichen Altersvorsorge nicht hinreichend fördern wird.“ Die vom Bundestag beschlossene Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge benachteilige Haushalte mit geringem Einkommen und bevorteilt Besserverdiener. Bislang seien Geringverdiener und Personen mit Erwerbsunterbrechungen bei der privaten Altersvorsorge „stark unterrepräsentiert“. Hier werde die Reform jedoch nicht zu einer „wirklich grundlegenden Veränderung führen“, sie löse daher das „das wichtigste Problem nicht“, heißt es in der DIW-Untersuchung. 

Einkommensschwächere nutzen Riester unterdurchschnittlich

Für ihre Analyse haben die Wissenschaftler des DIW zunächst untersucht, wer bislang privat über die Riester-Rente Geld für den Ruhestand zurücklegt. Verglichen wurde dabei die Gruppe der 17- bis 65-jährigen mit Riester-Verträgen mit der entsprechenden Gruppe ohne Riester-Verträge. Das Ergebnis: Nur sieben Prozent der Riester-Sparer gehören zum einkommensschwächsten unteren Fünftel der Bevölkerung, während der Anteil dieses einkommensschwächsten Fünftel an den 17- bis 65-Jährigen insgesamt bei 19 Prozent liegt. Andererseits stammen 30 Prozent der Riester-Sparer aus dem obersten Fünftel mit dem höchsten Einkommen, deren Anteil an der Gruppe der 17- bis 65-jährigen liegt aber nur bei 22 Prozent. In der DIW-Studie steht deshalb auch: „Die Verbreitung von Riester-Verträgen steigt mit dem Einkommen konstant an.“ 

Kein Ausgleich durch betriebliche Altersvorsorge

In der betrieblichen Altersvorsorge werde die strukturelle Benachteiligung von Geringerverdienenden durch die jüngsten Reformen dieser Säule ebenfalls nicht beseitigt: Dass über den Betrieb Vorsorge gefördet wird, ist in Kleinbetrieben am wenigsten verbreitet. Dort wird aber tendenziell weniger verdient als in Großbetrieben. Deshalb werden dort auch geringere Rentenansprüche gesammelt. Umso wichtiger ist die zusätzliche Vorsorge. Gerade dies funktioniere mit der Riester-Rente und der geförderten betrieblichen Altersvorsorge jedoch nur unzureichend. Daran werde sich auch nach der Reform nichts ändern, solange es eine freiwillige Entscheidung bleibe, zusätzlich vorzusorgen und dafür die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen, heißt es in der Untersuchung des DIW. 

Neue Förderung bevorteile Besserverdienende

Außerdem kritisieren die Wissenschaftler, dass die an der Höhe der Beiträge gekoppelte neue Förderung Besserverdiener bevorteilt: „Es ist zu vermuten, dass diese Gruppe bereits häufig in Form flexibler Anlageprodukte Vermögensbildung betreibt und nun zusätzlich vom Staat dabei gefördert wird.“ Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat im DIW, sagte dazu: „Die staatliche Förderung ist jetzt deutlich stärker als bei Riester davon abhängig, wie viel ich einzahle. Das heißt, dass Menschen mit hohem Einkommen leichter die volle Förderung bekommen als Menschen mit geringem Einkommen.“ Die Forscher des Berliner Instituts sprechen sich deshalb dafür aus, die geförderte Altersvorsorge auf Basis der Freiwilligkeit abzuschaffen und die Menschen zu einer zusätzlichen kapitalgedeckten Vorsorge zu verpflichten.

Ähnliche Kritik von DRV und WSI

In ihrer jüngsten Stellungnahme zu dem Reformgesetz hatte auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die neue geplante Fördersystematik beanstandet. Damit werde die Förderung von Menschen aus unteren Einkommensgruppen und Kindererziehenden „in den Hintergrund gerückt. Personen, die mehr sparen, werden künftig auch stärker gefördert. Eine erhebliche Anzahl an Geringverdienern würde damit schlechter gestellt“, teilte die DRV mit. 

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hatte in einer Untersuchung deshalb bereits von „Sparsubventionen für Gutverdienende“ gesprochen und moniert: „Anstatt den sozialen Charakter der Förderung weiter zu betonen, wird nun nach dem Motto verfahren: Wer hat, dem wird gegeben.“

Dabei war dies eigentlich offenbar so gar nicht vorgesehen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte bei der Vorstellung der Reformeckpunkte im Dezember 2025 jedenfalls gesagt. „Wir wollen eine private Altersvorsorge vor allem auch für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, die bisher kaum vorsorgen konnten.“ 

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