München (tö). Die Finanzaufsicht Bafin will Lebensversicherer in Deutschland genauer kontrollieren. „Im nächsten Jahr wollen wir uns vor allem Unternehmen mit hohen Stornoquoten genauer ansehen.“ Das hatte die Chefin der Versicherungsaufsicht, Julia Wiens, auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht im November angekündigt. Wiens hatte bereits im Sommer 2024 kritisiert, dass viele Verträge zu teuer seien und nicht den Bedürfnissen der Kundschaft entsprächen.
Ob die Stornoquoten von privaten Rentenversicherungen und Lebensversicherungen insgesamt zu hoch sind, ist umstritten. Nach den jüngsten Angaben des deutschen Versichererverbands GdV ist die Stornoquote weiter „erfreulich niedrig“. Sie sank laut GDV 2022 auf 2,51 Prozent nach 2,57 Prozent im Jahr 2021. „Trotz enger werdender finanzieller Spielräume von Sparern – die gestiegene Inflation lastet auf der Sparfähigkeit – halten sie an ihren Vorsorgeverträgen fest“, so der GDV.
Anders der Bund der Versicherten (BdV): Der Verband kritisiert seit Jahren, dass die Stornozahlen nur scheinbar gering aussehen und tatsächlich enorm hoch seien, weil sich die Kündigungen Jahr für Jahr aufsummierten. Nach früheren Berechnungen des BdV bedeuten die Stornozahlen, „dass nach 27 Jahren bereits die Hälfte aller Kundinnen und Kunden gekündigt und nach 43 Jahren sogar zwei Drittel ihren Vertrag vorzeitig beendet haben“. So sei aber keine solide und verlässliche Altersvorsorge möglich. Gerade Altersvorsorgeverträge seien schließlich oft auf mehrere Jahrzehnte ausgelegt, vorzeitige Kündigungen seien deshalb für die Verbraucher katastrophal, da sie mit finanziellen Verlusten verbunden seien, argumentiert der Versichertenverband.
GDV: Storno von Verträgen ist verbrieftes Verbraucherrecht
Der GDV hält hingegen den BdV-Vorwurf, bei Lebensversicherungsverträgen sei angesichts der jährlichen Stornoquoten die vorzeitige Kündigung quasi der Normalfall, für falsch, da die jährlichen Stornoquoten mit zunehmender Vertragsdauer abnähmen. Im Übrigen sei das Storno von Verträgen ein verbrieftes Verbraucherrecht. „Die Hauptgründe für Storno in der Lebensversicherung sind Scheidung, Überschuldung und Arbeitslosigkeit. Darauf hat der Versicherer keinen Einfluss“, so der GDV.
Die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen empfehlen, zumindest Altverträge nicht zu kündigen und möglichst bis Vertragsende durchzuhalten. Das hat mehrere Vorteile:
- So können Verbraucher und Verbraucherinnen von den höheren Garantiezinsen profitieren.
- Ist der Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbunden, sollten Versicherte diesen Zusatzschutz nicht einfach aufgeben.
- Die Abschlusskosten sind bezahlt, Kundinnen und Kunden können am Vertragsende vom Schlussüberschuss profitieren.
- Und es gibt einen gewaltigen Steuervorteil: Wird das Geld am Ende auf einen Schlag ausgezahlt, ist dies steuerfrei, wenn die Police vor 2005 unterzeichnet wurde und der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist.
Wer – aus welchen Gründen auch immer – seinen Vertrag loswerden oder keine Beiträge zahlen will, sollte prüfen, ob etwas anderes in Frage kommt als eine Kündigung mit womöglich hohen finanziellen Einbußen. Mögliche Alternativen:
- die Versicherung verkaufen oder beleihen,
- den Vertrag beitragsfrei stellen oder
- gegebenenfalls widerrufen und rückabwickeln.
Hilfreich bei der Wahl sind hierzu die Informationen der Verbraucherzentralen.
- www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/allgemein-altersvorsorge/lebensversicherung-was-ist-meine-police-wert
- www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/private-vorsorge/die-zinsen-sind-gestiegen-auch-bei-meiner-lebensversicherung
- www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/private-vorsorge/das-koennen-sie-tun-wenn-die-lebensversicherung-faellig-wird
- www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/lebensversicherung-kuendigen-diese-alternativen-sind-oft-besser-12129
- www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/nachrichten/lebensversicherung-wird-ausgezahlt-das-sind-ihre-optionen
