München (tö). Die Finanzaufsicht Bafin hat erneut die Kosten von fondsgebundenen Lebensversicherungen ins Visier genommen. Das Ergebnis: Wer sein Geld in solche Fondspolicen steckt und damit zum Beispiel zusätzlich für den Ruhestand vorsorgt, hat zwar eher geringere Kosten als noch vor fünf Jahren. Die Behörde beanstandet jedoch, dass Versicherer diese Produkte nach wie vor auch an Kunden und Kundinnen verkaufen, für die diese Verträge offensichtlich nicht geeignet sind.
Kapitalbildende Lebensversicherungen: Effektivkosten zu hoch
Laut Bafin spielen für die Rendite einer kapitalbildenden Lebensversicherung neben dem Anlageerfolg die Kosten eine wesentliche Rolle. Die Bafin misst sie anhand der Effektivkosten. Diese Kennzahl gibt an, wie stark die jährliche Rendite eines kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukts durch Kosten gemindert wird. Nach einer Untersuchung 2021/2022 kritisierte die Bafin, dass die Effektivkosten nicht selten zu hoch seien. So beliefen sich in Einzelfällen diese Kosten auf mehr als vier Prozent, weshalb für die Käuferinnen und Käufer „in solchen Fällen ein angemessener Kundennutzen zweifelhaft“ sei.
Nun stellte die Behörde fest: „Eine erneute Abfrage im Jahr 2025 zum Neugeschäft des Jahres 2024 hat gezeigt, dass die Effektivkosten seit 2021 insbesondere bei den im Neugeschäft dominierenden fondsgebundenen Produkten signifikant sanken. Vor allem bei den verkaufsstarken langen Laufzeiten war im oberen Viertel ein Rückgang der Effektivkosten um mehr als 0,4 Prozentpunkte zu beobachten.“ Verbraucherschützer halten Kosten von zwei oder drei Prozent allerdings immer noch für viel zu hoch.
Hohe Stornoquoten in den ersten Jahren
Auch die Finanzaufsicht ist mit dem Teilerfolg nicht zufrieden. In einer auf der Homepage der Bafin veröffentlichten Mitteilung heißt es: „Einige Lebensversicherungsprodukte sind mit sehr hohen Stornoquoten aufgefallen – speziell in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss, in denen ein großer Teil der Kosten anfällt.“ Dies könne ein Hinweis darauf sein, „dass die Produkte außerhalb des für sie bestimmten Zielmarkts vertrieben wurden. Bei Produkten mit einer hohen Frühstornoquote dürfte der Kundennutzen unangemessen sein.“ Laut dem Bund der Versicherten beenden bis zu 50 Prozent der Kunden ihren Vertrag vorzeitig.
Häufig keine Überschussbeteiligung der Versicherten
In Zukunft will die Bafin nicht nur auf das Kostenrisiko bei kapitalbildenden Lebensversicherungen schauen. Die Behörde kündigte an, ihre Prüfungen auf weitere Bereiche auszudehnen und sich „vertieft mit der Frage des Kundennutzens in der Rentenbezugszeit von Lebensversicherungen beschäftigen“. Dabei geht es auch die sogenannte Überschussbeteiligung der Versicherten. Eine Abfrage der Bafin aus dem Jahr 2025 habe gezeigt, „dass mehr als die Hälfte der Lebensversicherer derzeit auch bei neueren, auskömmlich kalkulierten Produkten keine Risiko-Überschussbeteiligung deklariert hat“, teilte die Finanzaufsicht mit.
Die Risiko-Überschussbeteiligung ist der finanzielle Vorteil, den Versicherte erhalten sollen, wenn bei einem Lebensversicherer weniger Schadens- oder Todesfälle eintreten als kalkuliert. Warum Versicherte daran nicht beteiligt wurden, will die Bafin nun ebenfalls untersuchen.
