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Lebensversicherung: Bundesregierung senkt Garantiezins

Versicherer dürfen künftig nur noch Mini-Zinsen versprechen. Die Branche sieht darin das Aus für die Riester-Rente.

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Fallende rote Kurskurve vor Hundert-Euro-Scheinen. Bild: IMAGO / IlluPics

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Berlin (dpa). Verbraucher bekommen beim Abschluss einer neuen Lebensversicherung künftig einen deutlich geringeren Garantiezins. Ab dem 1. Januar 2022 dürfen die Versicherer bei Neuverträgen maximal noch eine jährliche Verzinsung von 0,25 Prozent versprechen. Die entsprechende Änderung wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bisher lag der Garantiezins – auch Höchstrechnungszins genannt – bei 0,9 Prozent.

Der Höchstrechnungszins soll verhindern, dass sich Versicherungsgesellschaften mit Garantieversprechen für Lebensversicherungen und andere Altersvorsorgeprodukte übernehmen. Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr bieten.

Beerdigung der Riester-Rente?

Die Versicherungswirtschaft warnte, viele Riester-Anbieter könnten sich in der Folge der Änderung vom Markt zurückziehen. Sie könnten den vom Gesetzgeber verlangten 100-Prozent-Beitragserhalt mit dem neuen Höchstrechnungszins nicht mehr garantieren. „Das führt zu einer Defacto-Beerdigung der Riester-Rente“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. 

Derzeit müssen eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen bei der Riester-Rente zu 100 Prozent garantiert werden. Für die garantierten Leistungen bestehender Versicherungsverträge hat die Zinsänderung keine Folgen.

Versicherungen nicht für private Altersvorsorge geeignet?

Aus Sicht von Verbraucherschützerin Dorothea Mohn macht die Verringerung des Garantiezinses „nochmal deutlich, wie wenig Versicherungen für die private Altersvorsorge geeignet sind.“ 

Eine Senkung der Beitragserhaltungsgarantie bei der Riester-Rente lehnt Mohn ab. „Damit würden Verbraucher doppelt verlieren“, sagte die Leiterin des Finanzmarktteams beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Wenn der Höchstrechnungszins sinkt, dann müssten die Anbieter der Produkte ihre Kosten senken. Dazu sind sie aber nicht bereit.“

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