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Partner und Kinder absichern? Diese Police hilft im Notfall

Wenn der eigene Partner stirbt, ist das – auch finanziell – oft ein großer Einschnitt. Eine Risikolebensversicherung kann helfen.

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Junges Paar wird zuhause von einer Frau mit Tablet beraten.

© Nicht definiert

Düsseldorf/Mainz (dpa/tmn). Wollen Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin für den Fall des eigenen Todes finanziell absichern? Wer etwa Hauptverdiener in einer Familie ist, könnte in so einem Fall zum Beispiel über den Abschluss einer Risikolebensversicherung nachdenken.

Bei dieser Police erhält der überlebende Partner eine vorher festgelegte Summe, falls der Versicherungsnehmer tatsächlich sterben sollte. Die Einmalzahlung kann dann dazu dienen, die finanziellen Einbußen durch den Wegfall des Gehalts des verstorbenen Partners zu mildern – zum Beispiel, falls das bis dahin erworbene Vermögen nicht ausreicht. 

Im Gegensatz zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung dient die Risikolebensversicherung nicht für den Kapitalaufbau. Stirbt die versicherte Person nicht im Versicherungszeitraum, sind die gezahlten Beiträge weg. Darauf weisen die Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz hin. Im Vergleich zur kapitalbildenden Lebensversicherung seien die Beiträge daher relativ gering.

Darauf ist beim Abschluss zu achten

Beim Abschluss der Versicherung sollten Interessierte den Verbraucherzentralen zufolge darauf achten, dass die vereinbarte Vertragslaufzeit auch den eigenen Ansprüchen genügt. Soll etwa die Partnerin oder der Partner abgesichert werden, sollte die Laufzeit mindestens so lang sein, bis zum Beispiel reguläre Rentenansprüche einen möglichen finanziellen Nachteil ausgleichen können. Sollen die Kinder abgesichert werden, sollte die Laufzeit etwa bis zum 20. bis 25. Lebensjahr des jüngsten Kindes andauern, wenn diese selbstständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich den Verbraucherschützern zufolge nach der jeweiligen Familiensituation. Bei Familien mit kleinen Kindern sollte der Versicherungsbetrag mindestens das vierfache Jahreseinkommen des Versicherten betragen. Bei Familien mit älteren Kindern immer noch mindestens das dreifache Jahreseinkommen. Wer keine Kinder hat, kann auch nur mindestens ein einfaches Jahreseinkommen vereinbaren.


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