München (tö). Zunehmend mehr Menschen beschweren sich über ihre Lebensversicherung, weil am Ende für sie weniger herauskommt, als am Anfang vom Versicherer in Aussicht gestellt worden war. Dies geht aus dem Jahresbericht 2023 des Ombudsmanns für Versicherungen hervor. Demnach erhielt der Ombudsmann, der Streitfälle bei Versicherungen schlichten soll, im vergangenen Jahr 2915 zulässige Beschwerden über Lebensversicherungen – und damit etwa zehn Prozent mehr als im Vorjahr.
Dem Bericht zufolge haben dabei die Beschwerden zur Höhe der Ablaufleistung zugenommen. So beanstandeten die Beschwerdeführer häufig, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven des Versicherers „nicht unerheblich hinter den Beträgen zurückbleibe, die ihnen in der Vergangenheit in Aussicht gestellt worden waren“. Nicht selten hätten die Unternehmen den Versicherungsnehmern bei Beendigung des Vertrages „auch gar keine Beteiligung mehr“ gewährt. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage des Versicherers wie Wertpapiere, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen über dem Anschaffungswert liegt.
Weiter wird in dem Jahresbericht ausgeführt: „Die Differenzen zu früheren Standmitteilungen waren für die betroffenen Versicherungsnehmer nicht nachvollziehbar.“ Zugleich heißt es in dem Bericht: „Zu einer Nachzahlung konnte der Ombudsmann den Beschwerdeführern jedoch in der Regel nicht verhelfen.“ In den Standmitteilungen informieren die Versicherer ihre Kunden einmal im Jahr unter anderem über die zu erwartende Auszahlung zum Vertragsende.
Gestiegenes Kostenbewusstsein der Verbraucher
Dem Bericht zufolge macht sich auch das „gestiegene Kostenbewusstsein der Verbraucher“ bemerkbar. Dies betraf nicht nur die immer wieder kritisierten, zum Teil exorbitanten Kosten bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen, die die Finanzaufsicht Bafin bereits gerügt hatte. Erstmals hätten Kunden auch vermehrt Abschlusskosten beanstandet für die im Anschluss an Riester-Banksparplänen abgeschlossenen Rentenversicherungsverträge. Diese Kosten werden den Kunden zum Eintritt in die Auszahlungsphase vom zusammengesparten Kapital abgezogen. „Häufig wird geltend gemacht, bei Abschluss des Sparplans mit der Bank oder Sparkasse sei nicht ordnungsgemäß auf die später anfallenden Kosten hingewiesen worden“, heißt es in dem Jahresbericht.
Der Bundesgerichtshof hatte die Kostenklausel einer Sparkasse für unwirksam befunden. Sie sei nicht verständlich und benachteilige dadurch die Kunden (Aktenzeichen: IV ZR 290/22). Während nun einige Ombudsleute der Volksbanken und Raiffeisenbanken den Geldinstituten die Erstattung der Abschlusskosten empfehlen, erachten die Ombudsleute der Sparkassen den Abzug der Abschlusskosten weiter für beanstandungsfrei.
Der Bericht zeigt, dass Beschwerden bei Ombudsstellen durchaus Erfolg haben können. So lag in der Lebensversicherung die Erfolgsquote der Schlichtungsanträge bei Beschwerden über Unternehmen bei 35 Prozent, bei den anderen Versicherungssparten insgesamt sogar bei 50,8 Prozent.
