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Experten-Antwort

§ 77 SGB VI Abs. 3

von Frager22.07.2025 | 19:26
355 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hab immer gedacht, wenn ich meine teilweise Erwerbsminderungsrente bis 65 durchlaufen lasse, dann kriege ich auf die andere Hälfte der Punkte die 10,8 % Kürzung nicht mehr. Ist das falsch? Oder wie ist dieser Absatz zu verstehen? Für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt der frühere Zugangsfaktor maßgebend. Dies gilt nicht für die Hälfte der Entgeltpunkte, die Grundlage einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung waren.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frager,

 

für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten der bereits bezogenen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung waren, bleibt der Abschlag auch in der folgenden Altersrente grundsätzlich erhalten. Die andere Hälfte (+ eventuelle weitere erzielte Entgeltpunkte) erhalten den Abschlag, der sich aus dem Beginn der Altersrente ergibt.

 

Sie können bei Ihrem Rentenversicherungsträger auch eine Probeberechung für die Altersrente anfordern.

 

Viele Grüße

Das Expertenteam

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8 Antworten

Kein Problem (und hier schon hundertfach beantwortet)am 22.07.2025 | 21:43
Machen Sie sich keine unnötigen Gedanken. Wenn Sie von der teilweise Erwerbsminderungsrente in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, direkt oder innerhalb von höchstens 24 Monaten, gibt es KEINE neuen Abschläge mehr (Bestandsschutz §88, SGB6). Ihre Altersrente ist dann bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte mindestens doppelt so hoch wie die teilweise EM-Rente. Das gilt sogar, wenn Sie in eine maximal vorgezogene Altersrente wechseln, also deutlich früher als mit 65 Jahren.
Anti-Maximilianeam 23.07.2025 | 07:18
Nein, Sie haben auf ALLE Entgeltpunkte die 10,8% Abschlag.
Frageram 23.07.2025 | 09:39
Dann verstehe ich die Experten Antwort wirklich nicht. Ich bin zu doof für das System
Bringt wahrscheinlich trotzdem nichts am 23.07.2025 | 09:39
Zitat von Experte/in anzeigen
Aber bevor Sie sich zu sehr freuen: wenn beim Wechsel in die Altersrente der Bestandsschutz gilt, ist es sehr wahrscheinlich, dass dann Ihre Rente trotzdem nicht höher ausfällt als Ihre doppelte teilweise EM-Rente, weil die EM-Rente wegen der Zurechungszeit meistens höher ausfällt als die Altersrente ohne Zurechnung, aber ein paar zusätzlichen EP während des EM-Rentenbezuges. Und nur das höhere Ergebnis wird dann nach diesem Vergleich ausgezahlt.
Trolljägeram 23.07.2025 | 12:57
Natürlich ist diese Antwort falsch und kommt von einem Troll der unter Namen anderer schreibt. Die Expertenantwort ist doch eindeutig.
Anti-Maximilianeam 23.07.2025 | 12:59
Wahrscheinlich von @Maximiliane, der außer seinem polemischen Unsinn noch nie eine fachliche Antwort geben konnte.
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