Hallo Frager,
für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten der bereits bezogenen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung waren, bleibt der Abschlag auch in der folgenden Altersrente grundsätzlich erhalten. Die andere Hälfte (+ eventuelle weitere erzielte Entgeltpunkte) erhalten den Abschlag, der sich aus dem Beginn der Altersrente ergibt.
Sie können bei Ihrem Rentenversicherungsträger auch eine Probeberechung für die Altersrente anfordern.
Viele Grüße
Das Expertenteam
Machen Sie sich keine unnötigen Gedanken.
Wenn Sie von der teilweise Erwerbsminderungsrente in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, direkt oder innerhalb von höchstens 24 Monaten, gibt es KEINE neuen Abschläge mehr (Bestandsschutz §88, SGB6).
Ihre Altersrente ist dann bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte mindestens doppelt so hoch wie die teilweise EM-Rente.
Das gilt sogar, wenn Sie in eine maximal vorgezogene Altersrente wechseln, also deutlich früher als mit 65 Jahren.
Und auf die andere Hälfte der Punkte bekomme ich die 10,8 % zurück und habe dann Zugangsfaktor 1 ?
Nein, Sie haben auf ALLE Entgeltpunkte die 10,8% Abschlag.
Hallo Frager,
für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten der bereits bezogenen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung waren, bleibt der Abschlag auch in der folgenden Altersrente grundsätzlich erhalten. Die andere Hälfte (+ eventuelle weitere erzielte Entgeltpunkte) erhalten den Abschlag, der sich aus dem Beginn der Altersrente ergibt.
Sie können bei Ihrem Rentenversicherungsträger auch eine Probeberechung für die Altersrente anfordern.
Viele Grüße
Das Expertenteam
Nein, Sie haben auf ALLE Entgeltpunkte die 10,8% Abschlag.
Natürlich ist diese Antwort falsch und kommt von einem Troll der unter Namen anderer schreibt. Die Expertenantwort ist doch eindeutig.
Aber bevor Sie sich zu sehr freuen: wenn beim Wechsel in die Altersrente der Bestandsschutz gilt, ist es sehr wahrscheinlich, dass dann Ihre Rente trotzdem nicht höher ausfällt als Ihre doppelte teilweise EM-Rente, weil die EM-Rente wegen der Zurechungszeit meistens höher ausfällt als die Altersrente ohne Zurechnung, aber ein paar zusätzlichen EP während des EM-Rentenbezuges.
Und nur das höhere Ergebnis wird dann nach diesem Vergleich ausgezahlt.
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