Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt tut uns sehr Leid.
Aus unserer Sicht besteht in Ihrem Fall nur die Möglichkeit, einen neuen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu stellen.
In der Regel sollte der ärztliche Befundbericht nicht älter als 6 Monate sein, so dass der behandelnde Arzt diesen ebenfalls aktuell neu ausstellen müsste.
Ein Hinweis sei noch gestattet, der Antrag auf Fristverlängerung der Rehabilitationsmaßnahme wird grundsätzlich durch den Versicherten selber beim Leistungsträger gestellt.