Hallo Monika,
der Zuschlag unterliegt genauso wie die eigentliche Rente grundsätzlich der Steuerpflicht!
Ob und in welcher Höhe für die gesamten Rentenleistungen Steuern zu zahlen sind, prüfen die Finanzämter im Rahmen der Steuererklärung im jeweiligen Einzelfall .
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam