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Experten-Antwort

EM Rente teils und voll

von Eugen26.03.2026 | 07:59
238 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine dringende Frage zu meiner aktuellen Rentensituation. Nach meiner Rehabilitation im Jahr 2025 wurde meine befristete Teil-Erwerbsminderungsrente, die ich seit 2023 beziehe, im Februar 2026 auf dauerhaft umgestellt. In der Zwischenzeit habe ich jedoch einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt. Gestern erhielt ich einen Brief, in dem mitgeteilt wurde, dass meine dauerhafte Teil-Erwerbsminderungsrente aufgehoben und nun wieder befristet eingestellt wurde, und das ohne vorherige Anhörung. Gleichzeitig wurde mir mitgeteilt, dass ein Schreiben zur vollen Rente unterwegs ist. Ich bin nun unsicher, wie ich die Situation einschätzen soll. Könnten Sie mir bitte erläutern, ob hierbei möglicherweise ein Fehler gemacht wurde oder was ich in diesem Zusammenhang erwarten kann? Ist die Aufhebung der Teilrente eventuell ein Schritt in Richtung einer höheren Rente zu meinem Vorteil? Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

Fragen zu einem laufenden Verfahren und zu individuellen Schreiben bzw. Bescheiden können hier im Forum nicht beantwortet werden. Auf dem Schreiben bzw. dem Bescheid müsste eine Telefonnummer angegeben sein. Wenn Sie Fragen zum Inhalt des Schreibens bzw. des Bescheides haben, sollten Sie dort anrufen und um Erläuterung bitten.

 

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

.am 26.03.2026 | 08:35
Sie bekommen jetzt wie von Ihnen beantragt eine volle EM-Rente. Diese wird dann insgesamt befristet sein. Und ja, das ist der Vorteil, weil höhere Rente.
Eugenam 26.03.2026 | 08:40
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe jedoch noch eine Rückfrage zur dauerhaften Teil-Erwerbsminderungsrente, die aufgehoben wurde und nun bis zum 29. befristet ist. Ich habe mich erkundigt und möchte wissen, ob ich, falls die volle Rente später nicht genehmigt wird, wieder in die dauerhafte Rente falle oder ob auch diese dann nur befristet bis zum 29. bleibt. Diese Unklarheit bereitet mir Sorgen, und ich wäre dankbar für eine Klärung. Mit freundlichen Grüßen
Uweam 26.03.2026 | 09:19
Zitat von Eugen anzeigenausblenden
Das lesen Sie dann in Ihrem Bescheid auf Seite 2 im Abschnitt „Ende ihrer Rente“. Vielleicht wurde nun alles befristet, dann haben Sie eben Pech gehabt oder Glück. Es ist doch völlig egal und wenn sie schon 60 Jahre oder älter sind, ist es noch mehr egal. Spätestens mit 63 können Sie in eine vorgezogene Altersrente gehen, die nicht weniger ist, als ihre volle EMRente wegen des Bestandsschutzes. 35 Jahre werden sie ja wohl voll haben
So nichtam 26.03.2026 | 10:28
Das ist lediglich eine reine, aus der Luft gegriffene Vermutung ohne jede Belastbarkeit.
Eugenam 26.03.2026 | 10:39
Nein ist es nicht , das passiert oft wenn 2 Anträge gleichzeitig laufen und konkurrieren habe ich nachgelesen
Docham 26.03.2026 | 11:30
Doch, ist es. Sie schreiben ja selber "das passiert OFT"... Und was Sie irgendwo gelesen haben (wollen), ist natürlich auch kein Beleg. Das sagt alles rein gar nichts aus für diesen individuellen Fall. Alles kann, nichts muss. Deswegen sollten Sie hier keine potentiellen Fehlinformationen verbreiten.
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