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Zur Experten-Antwort springenHallo Berta,
der Zuschlag wird ermittelt, indem die persönlichen Entgeltpunkte, die der Erwerbsminderungsrente am 30.6.2024 zugrunde liegen, mit dem Faktor 0,0750 vervielfältigt werden , wenn die Rente wegen Erwerbsminderung nach dem 31.12.2000 und vor dem 1.7.2014 begonnen hat.
Wenn die übertragenen Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich am 30.06.2024 in der Erwerbsminderungsrente enthalten sind, erhalten sie auch diesen Zuschlag .
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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