Hallo Hohleweg,
steuerrechtliche Fragen können in diesem Forum nicht beantwortet werden.
Wenden Sie sich hierzu bitte an das zuständige Finanzamt oder eine steuerberatende Stelle.
Wer sich um die Steuererklärung kümmert? Ausschließlich Sie und Ihre Ehefrau!
Vom Finanzamt bekommen Sie als Rentner keine Auforderung, das ist eine Bringschuld Ihrerseits.
Falls Ihr gemeinsames "zu versteuerndes Einkommen" den gemeinsamen jährlichen Grundfreibetrag übersteigt, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Bei einzelner Veranlagung (was bei Ehepahren in der Regel nicht gemacht wird), muss jeder eine eigene Einkommsnteuer-Erklärung abgeben.
Wenn Sie die Steuererklärung "vergessen", wird sich irgendwann das Finanzamt bei Ihnen melden, ggf. auch erst in einigen Jahren.
Dann haben Sie viel Spaß mit dem Finanzamt, dürfen alle jährlichen Erklärungen nachreichen und eine saftige Strafzahlung gibt es dann meistens auch noch oben drauf.
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