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Experten-Antwort

.. kurz zur Besteuerung

von Hohleweg10.10.2025 | 11:30
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Nur kurz :-) Die Freu bekommt nun Rente (um einfach Zahlen zu nennen) VBL = 500€ überwiesen aufs Konto Rente = 2000€ überwiesen aufs Konto "wer" kümmert sich um die Versteuerung bekommen wir Post vom Finanzamt? Gruß Jo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hohleweg,

 

steuerrechtliche Fragen können in diesem Forum nicht beantwortet werden.

 

Wenden Sie sich hierzu bitte an das zuständige Finanzamt oder eine steuerberatende Stelle.

 

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5 Antworten

Mondkindam 10.10.2025 | 11:35
Sie sind auch als Rentner verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, außer Sie haben bereits eine Nichtveranlagungsbescheinigung
Sonnenkindam 10.10.2025 | 11:48
So kurz geht das nicht:
Sonnenkindam 10.10.2025 | 11:51
Wer ist wir? Seid ihr ein Paar? Beide in Rente? 2500€ für Paar = keine Steuern .
Steuern macht die DRV nichtam 10.10.2025 | 11:56
Wer sich um die Steuererklärung kümmert? Ausschließlich Sie und Ihre Ehefrau! Vom Finanzamt bekommen Sie als Rentner keine Auforderung, das ist eine Bringschuld Ihrerseits. Falls Ihr gemeinsames "zu versteuerndes Einkommen" den gemeinsamen jährlichen Grundfreibetrag übersteigt, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Bei einzelner Veranlagung (was bei Ehepahren in der Regel nicht gemacht wird), muss jeder eine eigene Einkommsnteuer-Erklärung abgeben. Wenn Sie die Steuererklärung "vergessen", wird sich irgendwann das Finanzamt bei Ihnen melden, ggf. auch erst in einigen Jahren. Dann haben Sie viel Spaß mit dem Finanzamt, dürfen alle jährlichen Erklärungen nachreichen und eine saftige Strafzahlung gibt es dann meistens auch noch oben drauf.
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